2019 | Thorsten Schulte: Fremdbestimmt - 120 Jahre Lügen und Täuschung | Liste der Quellen
Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland: Abbauprobleme und Restbestände (Hannoversches Forum Der Rechtswissenschaften, Band 20) | Inhaltsverzeichnis
Buchbeschreibung
Der Abschluß des Zwei-plus-Vier-Vertrags im Jahre 1990 legt zunächst den Schluß nahe, daß für die Existenz von Besatzungsrecht im wiedervereinten, souveränen Deutschland kein Raum mehr sein kann. So wird auch in der rechtswissenschaftlichen Literatur weitgehend von der Erledigung allen Besatzungsrechts ausgegangen.
Mit dieser Arbeit wird zunächst versucht, die bisher kaum überschaubare Materie des Besatzungsrechts zu definieren und zu kategorisieren, wobei jedoch nicht alle dieser Kategorien aufgehoben sind: So zeigen sich beim erst kürzlich geänderten Stationierungsrecht noch immer Nachwirkungen der Besatzungsgewalt.
Die von den Besatzungsmächten erlassenen Normen werden auf aufgehobenes, umgewandeltes und bis heute fortgeltendes Recht untersucht. Eine weitere Kategorie enthält die Weitergeltung von Besatzungsrecht in Form von nunmehr endgültigen vertraglichen Vereinbarungen.
Letztlich wird erkennbar, daß der Abbau der besatzungsrechtlichen Ordnung in Deutschland noch immer nicht abgeschlossen ist. Das Werk widmet sich einem stets verdrängten Thema, wie Hinweise auf die politische Diskussion belegen, und macht den aktuellen Stand im Abbauprozeß der deutschen Besetzung deutlich.
3. Oktober 2016 | Wiedervereinigung: Deutschland weiter ohne Friedensvertrag (Videos)
Wer seit 1918 einen Friedensvertrag hat und eine Verfassung, der kann sich tatsächlich als "Herr im Hause" gebärden und artikulieren. Ich erwarte, dass dieser Status für Deutschland wieder hergestellt wird.
Insofern sind die Zitate im Artikel von Michael Mannheimer "Warum haben die Kölner 'Vorfälle' nicht längst einen Volksaufstand ausgelöst?" zu relativieren. Treffend fragt Achilles in seinem Kommentar nach der Bedeutung vom Artikel 116 Grundgesetz, was ich nun im Wortlaut zitiere. Quelle:
Es gibt einige Dinge, die in diesem Land im Argen sind, und es werden zur gegebenen Zeit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Was mit dem Artikel 116 GG ist, was dieser Artikel im Wesen ausdrückt, das sollte jeder, der in diesem Lande lebt, wissen.
Ich kann schreiben, bis ich alt und grau bin, immer wieder nur schreiben und irgendwann werde ich hoffentlich das Zeitliche segnen, damit die Welt von meiner unnützen Anwesenheit befreit wird, wenn ich nicht ehrlich und mit aller Aufrichtigkeit und in selbstkritischer Weise schreibe.
Was ich nicht verstehe ist - weshalb erklären Sie den Artikel 116 des Bonner Grundgesetzes nicht im richtigen Kontext? Sie müssen doch wissen, was der Artikel 116 GG in seinem Wesen aussagt. Es gibt genug Literatur, die diesen Artikel erklären kann. Das kann doch nicht sein, dass Sie so einen Artikel schreiben und nicht wissen, was Artikel 116 aussagt! Was wollen Sie denn? Informieren Sie sich über solche wichtigen Fakten und was sie bedeuten. Eigentlich setze ich voraus, dass Sie das wissen. Aber falls sie diesen Kommentar veröffentlichen und nicht in Selbstbeweihräucherung vergehen - Sie und andere Ihrer Art, die diese Aufklärungsblogs schreiben, scheinen doch das neue Gewissen von unserer Gesellschaft zu sein. Bitte das seien Sie aufrichtig und erklären den Artikel 116 richtig.
Sollte ich mich in meiner Einschätzung irren, dann entschuldige ich mich aufrichtig und bitte um Verzeihung, ich bin auch bereit, diesen Artikel im Detail zu erklären.
Was bedeuten die Aussagen im Artikel 116 GG?
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Art.116GG.Welche Informationen stecken den in diesem Absatz? Es steht hier,
- 1. Wer ist Deutscher - der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
- 2. Es gibt noch andere gesetzliche Regelungen, die nicht in diesem Artikel stehen.
- 3. Es gibt noch andere, die nicht in der BRD wohnen, die auch Deutsche sein können.
- 4. Ehegatten von den Deutschen sind auch Deutsche.
- 5. Es gibt Flüchtlinge und Vertriebene aus einer bestimmten geschichtlichen Epoche, also vor dem Datum 31.12.1937 und später, diese können auch noch aus der Zeit des Deutschen Reiches vor den Gebietsänderungen des Deutschen Reiches nach dem ersten Weltkrieg stammen. Diese sind auch als Deutsche zu sehen.
- 6. Es gibt Menschen, die in Deutschland wohnen, die nicht als Deutsche zu sehen sind. Also Deutsche, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
- 7. Dieser Artikel 116 beschäftigt sich nicht mit den Einwohnern der Bundesrepublik Deutschland.
Der Artikel 116 ist nicht für die Einwohner der Bundesrepublik Deutschland, sondern für die Staatsbürger des Deutschen Reiches, das am - soweit ich weiß - 9. Mai 1945 die Waffen niederlegte und in die Besatzung der Siegermächte ging. Seit dem 23. Mai 1949 gibt es de facto kein deutsches Reich mehr. Es gibt eine Verwaltung Bundesrepublik Deutschland, die aus dem vereinten Wirtschaftsgebiet hervorging (Artikel 113 GG), ein von den Briten und Amerikanern geschaffenes Wirtschaftsgebiet. Leider gibt es noch einige Staatsangehörige des ehemaligen Deutschen Reiches, das - de jure - also lediglich formaljuristisch noch existiert. Diese haben eine vermutete deutsche Staatsangehörigkeit. Aber niemand weiß das so genau, und niemand interessiert sich, ob diese eine deutsche Staatsangehörigkeit haben. Vermutlich das ist eine Spekulation, wird es in 110 Jahren (die Akten des Personenstandes werden nur so lange archiviert) keine Deutschen mehr geben, weil niemand mehr diese deutsche Staatsangehörigkeit (Abkömmling eines Deutschen im Gebiet von Deutschland zum 31.12.1937) nachweisen kann. Vielleicht gibt es noch einen verschwindenden kleinen Anteil der das noch kann, aber die werden nicht mehr ins Gewicht fallen.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
Was steckt den in diesem Absatz an Informationen?
- 1. Alle, die in Deutschland Wohnsitz genommen haben, bekommen nur auf Antrag ihre deutsche Staatsangehörigkeit und werden eingebürgert. Alle anderen nicht.
- 2. Die Gründe der Ausbürgerung sind politische, rassistische und religiöse.
- 3. Es gibt Abkömmlinge, das sind die Kinder der Deutschen ab 8. Mai 1945
- 4. Um Deutscher im Sinne des Grundgesetzes zu werden, muss ich das durch meinen Willen zum Ausdruck bringen, alle, die diesen Willen nicht ausdrücken, werden auch nicht eingebürgert und sind staatenlos oder haben nur eine latente oder vermutete deutsche Staatsangehörigkeit.
- 5. Das betrifft alle die in Deutschland Wohnsitz genommen haben.
- 6. Was die deutsche Staatsangehörigkeit betrifft - nur Deutsche dürfen sich eine neue Verfassung nach Artikel 146 GG geben. Das sind aktuell 3-4 Millionen, alle anderen sind keine Deutschen und dürfen in diesem Falle auch nicht an einer neuen Verfassung mitarbeiten. Alle anderen sind im Sinne des Völkerrechtes ohne Staat.
- 7. Ich denke, dass mit vier Millionen kein neuer deutscher Staat geschaffen werden kann. Somit hat man die Deutschen für alle Zeit als staatenlos eingestuft.
- 8. Was nicht bedeutet, dass man ohne Rechte ist. Universelles Recht gilt auch für und gerade für Menschen ohne Staatsangehörigkeit. Diese Rechte stehen über allem von Menschen gemachten Recht. Es bedeutet: Das schadet vor allem niemanden, ansonsten bist du frei.
Eine deutsche Staatsangehörigkeit kann nur auf Antrag erworben werden (das steht dann im 2. Absatz des 116 GG) und dann auch nur, wenn ich meine Ahnen bis zum 31.12.1937 vorlegen kann von väterlicher Seite. Warum ist das wohl so? Weil die BRD keine Staatsangehörigkeit vergeben kann und als Verwaltung lediglich bestätigen kann: ja du bist Deutscher im Sinne von Artikel 116 GG.
Verstanden? Bitte richtigstellen: Sie haben ihren Lesern gegenüber eine Verantwortung. Und wenn Sie das nicht verstehen, sind Sie gleich wie die Menschen denen Ihre Kritik gilt. Das sind nur die Ergebnisse meiner persönlichen Nachforschungen. Ich denke, dass es noch weitere Aspekte gibt, die sich aktuell meiner Kenntnis entziehen. Diese Aufstellung muss nicht erschöpfend sein und stellt keine wie auch immer geartete Rechtsberatung dar. Ich übernehme, obwohl ich ehrlich und mit Sorgfalt alles geprüft habe, keine Gewähr. Der Grund ist, dass in der Juristerei mit einer eigenen Wortbedeutung gearbeitet wird, die nicht unbedingt etwas mit dem Duden gemein hat. Das ist lediglich als Information gedacht und ersetzt nicht persönliche Nachforschung und eigene Willensbildung. Da lauern viele Fallen und Schlaglöcher, in die man fallen kann.
Was die Vergewaltigungen während des zweiten Weltkriegs angeht, wurden die deutschen Frauen nicht geschont. Vergewaltigungen waren an der Tagesordnung, die Berichte sind unerträglich zu lesen. Quelle: Höllensturm: Die Vernichtung Deutschlands, 1944-1947 von Thomas Goodrich & Gerd Ausmeier, einem Autor aus den USA. Dieser Makel lastet auf allen Tätern und ist nicht leicht zu tilgen. Es gibt Gesetze im Universum, die über den von Menschen gemachten stehen und diese sind durch nichts außer Kraft zu setzen. Auch diese Menschen, die andere Gewalt antun, sollten sich überlegen, was sie sich und ihren Angehörigen damit antun.
Der Text ist unter Vorbehalt und ohne Nachteil UCC 1-308, hier berufe ich mich auf das Common Law.
Die Deutschlandfrage ist nicht geklärt - Politikwissenschaftler Alexej Fenenko im Gespräch
27. Mai 2019 | Der fehlende Part
Ist Deutschland souverän? Zum 70. Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes stellt Margarita Bityutski diese Frage an den russischen Politikwissenschaftler und Mitglied des Russischen Sicherheitsrates Alexej Fenenko. Welche Einschränkungen muss die Bundesrepublik Deutschland bis heute hinnehmen? Wie sehr wird sie von den Siegermächten kontrolliert? Gilt tatsächlich noch immer Besatzungsrecht in Deutschland? Und ist die Feindstaatenklausel in der UNO-Satzung wirklich obsolet?