16. September 2015 | Leserkommentar auf Hartgeld.com [ 10:40 ]
(2) Alles, was in dem Beitrag von heute auf Ihrer Seite in der Rubrik Deutschland geschrieben wurde, kann ich uneingeschränkt bestätigen. Ich bin mit einer Frau aus der Ukraine verheiratet. Aber es kommt noch besser. Meine Frau hat einen Sohn, der im Jahr 2014 sein Fachschulstudium als Techniker in der Hochseefischerei erfolgreich abgeschlossen hat. Anschließend hat er einen Hochschulstudiengang im Bereich Bioressourcen / Aquakultur ( Fischzucht ) im Fernstudium begonnen. Da in der Ukraine die Wirtschaft völlig zusammengebrochen ist, haben wir hier in der Region mit Fischzuchtbetrieben gesprochen und sind auf eine überraschend positive Resonanz gestoßen. Ein Betrieb hat uns für den Sohn einen unbefristeten Arbeitsvertrag ausgestellt. Somit hätte er zum Fernstudium parallel praktisch arbeiten können. Damit fuhr meine Frau zum Sohn in die Ukraine, um mit ihm zusammen bei der Deutschen Botschaft ein Arbeitsvisum erreichen zu können.
Doch der Antrag wurde erst garnicht angenommen, mit der Begründung: Er hat ja nur ein Fachschulabschluß und keinen erforderlichen Hochschulabschluß. Wohl gemerkt - DEUTSCHE BOTSCHAFT! Das geht sogar soweit, dass von der DEUTSCHEN BOTSCHAFT dem Sohn selbst ein Besuch zu seiner leiblichen Mutter verweigert wird und auf Grund der mehrmaligen Versuche, ihm jetzt eine fünfjährige Einreisesperre ausgesprochen wurde. Es interessiert auch keinen, dass er selbst schon vor den "Einsammelkommandos" flüchten musste und sich in Gefahr befindet. Mein Fazit: Familiäre Beziehungen werden vorsätzlich zerstört, jegliche Grundrechte mit Füßen getreten. Ja, schlimmer noch, denn diese Regierung ist mit daran beteiligt, dass die Lebensgrundlagen u.a. in der Ukraine vorsätzlich zerstört wurden.
Für mich ist jeder Ausspruch des Wortes "Menschenrechte und Humanität" aus den Mäulern dieser Verantwortlichen nicht nur pure Heuchelei, sondern die größte erdenkliche Verachtung vor der Schöpfung.
Da ich konkrete Kenntnisse über die Beteiligungen / Mittäterschaften zu den Verbrechen in der Ukraine habe, habe ich jeder Behörde dieses auch dementsprechend deklariert. Jedoch hat nicht eine der angeschriebenen Behörden nur den Versuch unternommen, diese Fakten zu widerlegen.
DAMIT HABEN ALLE ANGESCHRIEBENEN BEHÖRDEN DURCH SCHWEIGEN ANERKANNT, DASS SIE SELBST MITTÄTER DER VÖLKERRECHTS- UND KRIEGSVERBRECHEN SIND.
Damit besteht keine Legitimation mehr, von den bisher Zahlungspflichtigen jemals etwas zu fordern, denn, bezogen auf das Urtel des Landgerichtes Lüneburg im Fall Oskar Gröning, ist jede Zahlung als Mittäterschaft zu Völkerrechts- und Kriegsverbrechen anzusehen und jeder, der sich an der Eintreibung dieser völkerrechtswidrigen "Kriegsgelder" beteiligt, begeht den Straftatbestand der NÖTIGUNG zur Mittäterschaft zu Völkerrechts- und Kriegsverbrechen. Und dazu lass ich mich nicht mehr nötigen! Sie können sicherlich vielleicht erahnen, welche Gefühle bei uns vorherrschen, bei diesem Caos, was derzeit abläuft. ENTGÜLTIGES FAZIT: DIESES SYSTEM HAT SICH BEREITS SELBST ZERLEGT!!!
1. August 2015 | Mehrfrontenkrieg - nicht zu gewinnen: Politik in der Falle
24. Juli 2015 | Tschechien: Präsident fordert Sicherung der Grenzen durch Armee
Miloš Zeman "ist ja bekanntlich kein Nazi, sondern ein linksgerichteter Politiker und ein sehr judenergebener NS-Hasser."
Grundrechte sind Neusprech
Es wird kritisiert, daß in Deutschland nicht Menschenrechte, sondern Grundrechte und Bürgerrechte gesetzlich manifestiert sind und Menschenrechte ausgeklammert sind. Juristisch gesehen, sind die Begriffe voneinander zu unterscheiden. Da Menschenrechte für alle überall gelten, muß die Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Staatsgebiet sich diesem weltweiten Standard unterordnen. Grundrechte sind Neusprech und schaffen einen Sonderstatus.
Auswärtiges Amt
Das Auswärtige Amt erläutert auf seiner Seite "Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte" eine weitere Besonderheit für Deutschland: "In Deutschland ist Voraussetzung auch, dass der Beschwerdeführer wegen der Verletzung seiner Rechte erfolglos das Bundesverfassungsgericht angerufen hat." Jedes Schulkind lernt, wer die Bundesverfassungsrichter ernennt.
Weiter heißt es: "Bis heute hat es keinen Fall gegeben, in dem ein Mitgliedstaat des Europarates dauerhaft seine Verpflichtung zur Urteilsvollstreckung geleugnet bzw. diese verweigert hätte. Eine solche Haltung müsste in letzter Konsequenz Auswirkungen auf den Mitgliedsstatus eines Europaratsmitglieds haben." Die Bundesregierung trägt also Sorge, daß so wenig Anlaß wie möglich besteht, Straßburg anzurufen.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Mark Villiger, Richter für Liechtenstein am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, am 17. Februar 2010 in einem Interview: "Alle Staaten sind an einem effizienten Gerichtshof interessiert. Die Mitgliedschaft in der Europäischen Menschenrechtskonvention ist freiwillig, kein Staat wird zum Beitritt gezwungen. Alle Staaten sind daher auch gehalten, die Urteile des Gerichtshofs zu vollstrecken. Denn diese sind bindend.
...
Der EGMR schützt die Rechte und Freiheiten des Individuums. Zudem kommt den Urteilen des Gerichtshofs vermehrt die Rolle des europäischen Mindeststandards zu, da der EGMR alle Staaten gleich behandelt und die Rechtsprechung für alle Staaten gleichermassen verbindlich ist."
Unter dem Thema "Der Menschenrechtskommissar des Europarats" führt das Auswärtige Amt aus: "Der Kommissar für Menschenrechte des Europarats fördert die Erziehung zu Menschenrechtsbewusstsein, erteilt Rat und Auskunft über Menschenrechtsschutz, erleichtert die Arbeit nationaler Ombudspersonen oder vergleichbarer Stellen und unterstützt die Mitgliedstaaten des Europarats bei der Behebung von Mängeln im System des nationalen Menschenrechtsschutzes." Die Bürger, die Menschenrechtsverletzungen in Deutschland beanstanden, können sich demnach an eine deutsche Ombudsperson wenden.
Bericht es Menschenrechtskommissars
Der BERICHT DES MENSCHENRECHTSKOMMISSARS THOMAS HAMMARBERG ÜBER SEINEN BESUCH IN DEUTSCHLAND 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006 kann in deutscher Sprache eingesehen werden.
Zitate:
"4. Ziel dieses Berichts ist es, Chancen zur Verbesserung des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte in Deutschland aufzuzeigen. ..."
"17. 1998 wurde der auf außenpolitische Angelegenheiten beschränkte Unterausschuss zum Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe aufgewertet, einem kompetentem ständigem Ausschuss des Bundestags, der für Menschenrechte in innen- und außenpolitischen Angelegenheiten zuständig ist. ..."
"26. Der Kommissar unterstreicht, dass alle Institutionen, die sich mit Beschwerden über staatliche Stellen befassen, vorzugsweise unabhängig sein und auf Beschwerden auf der Grundlage klarer Verfahren reagieren sollten. Die Aufgaben und die Unabhängigkeit einer solchen Einrichtung sollten auch für den potenziellen Beschwerdeführer erkennbar sein. ..." Da ist offensichtlich ein Schwachpunkt vorhanden!
"31. Als Reaktion auf den Missbrauch des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit während des Nationalsozialismus hat Deutschland nach dem Krieg ein sehr spezifiziertes System rechtlicher Beschwerde- und Berufungsmöglichkeiten entwickelt, das jeder Person, deren Rechte durch Behörden verletzt wurden, die Möglichkeit des Rechtsschutzes vor Gericht bietet. Der Katalog der im Grundgesetz verankerten Grundrechte gilt in gewissem Maße als dessen unveränderlicher Kernbestand. Diese Rechte sind für die Legislative, die Exekutive und die Judikative auf Bundes- und Länderebene unmittelbar bindend. ..." Geht es noch schwammiger? Statt Verfassung ein Grundgesetz, statt Menschenrechte nur Grundrechte!
"35. ... Dem Kommissar wurde versichert, dass die Bundesgerichte in ihrer Rechtsprechung die Europäische Menschenrechtskonvention und die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebührend berücksichtigen. Der Kommissar stellt jedoch fest, dass wegen der unterschiedlichen Formulierung bestimmter Rechte im Grundgesetz und in der Europäischen Konvention, beispielsweise die Meinungsfreiheit betreffend, die gleichzeitige einheitliche Auslegung dieser beiden Dokumente gelegentlich einer besonderen Anstrengung bedarf. ..." Ha ha ha! Ich bin tief beeindruckt!
...
"Was das Jurastudium an Hochschulen angeht, stellt der Kommissar mit Bedauern fest, dass die internationalen Vorschriften im Bereich der Menschenrechte oft nur als fakultatives Fach gelehrt zu werden scheinen. Er bestärkt die deutschen Hochschulen darin, Menschenrechte in den Kernlehrplan des Jurastudiums aufzunehmen. ..." Ich könnte schreien!
"38. ... Die Studie kommt zu dem Schluss, dass Menschenrechtsschulung, die konkret auf alle Hierarchieebenen abgestellt ist, zu einem obligatorischen Bestandteil der Weiterbildung für die Polizei werden sollte. ..."
"39. Nach Auffassung des Kommissars muss die Polizei in einer demokratischen Gesellschaft bereit sein, ihre Maßnahmen überwachen zu lassen und dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Obwohl es interne Mechanismen gibt, die sich mit Fällen mutmaßlichen Fehlverhaltens der Polizei in Deutschland befassen, ruft der Kommissar die deutschen Behörden auf, zu diesem Zweck unabhängige Beobachtungs- und Beschwerdegremien einzurichten. ..."
"42. Den Organisationen der Zivilgesellschaft liegen wertvolle Informationen über die tatsächlichen Menschenrechtsprobleme vor, mit denen die Menschen in Deutschland konfrontiert sind. Sie sind oft die erste Anlaufstelle, an die sich die Menschen mit ihren Menschenrechtsbelangen wenden. ..."
"50. Der derzeitige nationale Aktionsplan konzentriert sich vor allem auf die Beteiligung Deutschlands an internationalen Menschenrechtsaktivitäten einschließlich der internationalen Beobachtung der Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland. Ein nationaler Menschenrechtsplan muss jedoch, um wirksam zu sein, in der Innenpolitik verankert werden und klare Ziele sowie Strategien zu ihrer Verwirklichung beinhalten. ..." Es wird mit zweierlei Maß gemessen!
"92. Politische Diskussionen über Einbürgerungs- und Integrationsgesetze und insbesondere über die Asylverfahren können die öffentliche Wahrnehmung von Zuwanderer und Asylbewerbern entscheidend beeinflussen. Beispielsweise führt die Tatsache, dass im Zusammenhang mit den Asylgesetzen der Schwerpunkt auf die Verhinderung des Asylmissbrauchs gelegt wird, dazu, in der Bevölkerung Misstrauen und Verdacht gegen diese Gruppe zu nähren. Die derzeitige Debatte über Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung ist ein weiteres sensitives Thema, das die Meinung der Öffentlichkeit über in Deutschland lebende Muslime möglicherweise negativ beeinflusst. Der Kommissar ruft alle Entscheidungsträger und Politiker auf, die Stigmatisierung von Minderheiten ungeachtet dessen, ob es sich um in Deutschland lebende Muslime, Asylbewerber, Zuwanderer ohne Papiere oder andere religiöse und ethnische Minderheiten handelt, zu vermeiden.
93. In einer vor kurzem durchgeführten Erhebung zu rechtsextremen Einstellungen wurde berichtet, dass 34,9 % derjenigen, die geantwortet haben, der Aussage zustimmen, dass Ausländer wieder in die Heimat geschickt werden sollten, wenn Arbeitsplätze in Deutschland knapp werden.33 Die Erhebung zeigt, dass wesentliche Teile der Bevölkerung die positiven Aspekte einer pluralistischen und alle Gruppen einschließenden Gesellschaft noch nicht verinnerlicht haben. ..." Der penetranten Propaganda des Innenministeriums sei an dieser Stelle ausdrücklich gedankt! So bleibt deutsche Geschichte lebendig!
"170. Der Kommissar ist besorgt über die von deutschen Beamten durchgeführten Vernehmungen Terrorverdächtiger, die ohne ordnungsgemäßes Verfahren inhaftiert und angeblich gefoltert worden sind. Bei Verhören unter widerrechtlichen Bedingungen wird die extrem schwache Position des Häftlings ausgenutzt. Das Verbot von Folter verpflichtet die Staatsbeamten nicht nur dazu, sich jeglicher erniedrigender und inhumaner Behandlung oder Folter zu enthalten, sondern beinhaltet die Verpflichtung, den Personen einen angemessenen Schutz gegen derartig schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zukommen zu lassen." Siehe Kommentar der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 46.
"184. Präventive Untersuchungsmaßnahmen können eine negative Auswirkung auf die öffentliche Wahrnehmung einer bestimmten Personengruppe haben und die Position ihrer einzelnen Mitglieder zunehmend schwächen. Vertreter in Deutschland lebender Muslime informierten den Kommissar darüber, dass Polizei- und Sicherheitsdienste auf der Suche nach Informationen und Dateien über Mitglieder der betroffenen Religionsgemeinschaften Razzien in Moscheen durchgeführt haben. Der Kommissar betont, dass solche hochsensiblen Operationen nach den strengen Regeln der Verhältnismäßigkeit und unter Vermeidung einer generellen Profilerstellung auf der Grundlage der religiösen Überzeugung oder der ethnischen Herkunft erfolgen müssen. Zwar können sich energische Maßnahmen für die Bekämpfung ernsthafter terroristischer Bedrohungen als erforderlich erweisen, aber gleichzeitig sind alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Stigmatisierung einer Volks- oder Religionsgruppe zu vermeiden."
"194. Der Kommissar erkennt die Notwendigkeit der Sammlung und Verarbeitung von für die Erkennung und Verhinderung terroristischer Aktivitäten relevanten Daten uneingeschränkt an. Angesichts der hohen Fehlerquote im Zusammenhang mit Präventivuntersuchungen müssen die entsprechenden Rechtsvorschriften jedoch so genau wie möglich sein, indem die Kriterien für die Erfassung in einer Antiterrordatei sowie für deren Nutzung identifiziert werden. Der Kommissar unterstreicht, dass unbedingt jegliche Stigmatisierung der großen Mehrheit unschuldiger Personen vermieden werden muss. Eine unabhängige Überprüfung der Nutzung und der Auswirkung dieser Dateien ist äußerst notwendig, um die Eignung, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu analysieren. Die auf fünf Jahre begrenzte Geltungsdauer der Rechtsvorschriften stellt eine zusätzliche Schutzmaßnahme dar, die eine politische Überprüfung der Zweckmäßigkeit des Gesetzes gewährleistet."
Kommentare der deutschen Bundesregierung
Am Schluß des 210 Punkte umfassenden Berichtes stehen 55 Empfehlungen des Kommissars. Der ANHANG II enthält Kommentare der deutschen Bundesregierung.
Kommentar zur
"Empfehlung Nr. 46
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich aus der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ergibt, dass das Verbot der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung in Deutschland absolut ist. Dieses Folterverbot ist auch in der Strafprozessordnung verankert. Nach § 136a Strafprozessordnung sind bei Vernehmungen von Beschuldigten während des gesamten Strafverfahrens Maßnahmen unzulässig, die geeignet sind, die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung des Beschuldigten zu beeinträchtigen. Hierzu gehören auch Behandlungen des Beschuldigten, die im allgemeinen Sprachgebrauch als Folter bezeichnet werden. Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, dürfen - auch mit Zustimmung des Beschuldigten - nicht verwertet werden."