Ist die Regierung des Landes Niedersachsen illegal organisiert? Verstösst das Land Niedersachsen gegen seine eigene Landesverfassung, weil die Landesverfassung selbst ungültig ist?
Was zunächst absurd klingt, hat vielleicht fatale Folgen für die Bürger und das bestehende Regierungssystem, möglicherweise geht es sogar um den Bund und die anderen Länder, die ebenso nach Art. 1 GG nicht rechts- und geschäftsfähig wären, da demnach alle nachfolgenden Paragraphen nichtig wären, wenn schon Artikel 1 des Grundgesetzes nicht verankert ist. Damit würden also alle, Bundes- und Landesregierungen, gegen grundlegende Vorgaben aus dem Grundgesetz und übergeordneter Gesetzgebung verstossen.
Was ist die Grundlage dieser Annahme?
Gemäss Grundgesetz, das nach Ende des zweiten Weltkrieges dem deutschen Volk auf dem Gebiet der BRD auf Veranlassung der Sieger- und Besatzungsmächte als Verfassungsrecht-Provisorium verordnet wurde, ist dem deutschen Volk aufgetragen worden selbst eine eigene Verfassung zu erarbeiten und zu verabschieden. Voraussetzung für die Gültigkeit des Grundgesetzes und der neuen deutschen Verfassung ist das unbedingte Bekenntnis zu den und die Umsetzung der Menschenrechte(n) wie im Art. 1 des Grundgesetzes als Gemeinschaftsrecht festgehalten ist. Aber, die universalen Menschenrechte (UMRG v. 22.1.2009), gemäss UN-Resolutionen (UN-Res/217A, UN-RES 43/225, UN-DOC A/C.5/43/18, sowie UN-RES 56/83 und Art. 53, 107 UN-Charta) und Art. 1 GG zusammen mit § 137 WRV und dem Völkerrecht sind in der Umsetzung und Verwirklichung seit Kriegsende über 60 Jahre in der Bundesrepublik nicht verankert und nicht praktiziert worden.
Die Menschenrechte stehen nur auf dem Papier!
Das deutsche Volk bekennt sich nach Grundgesetz zu den Menschenrechten, die Bundesrepublik aber zur Demokratie. Demokratie hat aber mit Menschenrechten nichts zu tun. So ist in keinem Wahlprogramm irgendeiner etablierten Volks-Partei in der BRD die Rede von der Verwirklichung der Menschenrechte in Deutschland, so dass die Volksvertreter sich überhaupt nicht zum Volk mit diesem Wahlversprechen bekennen können!
Menschenrechtsverletzungen sind in der BRD nicht Bestandteil des Strafrechts. Die Feststellung, Verfolgung und Bestrafung der Menschenrechtsverletzer, noch die Entschädigung und Rehabilitation der Menschenrechtsopfer ist möglich, weil das Gesetz vorsätzlich fehlt. Die Menschenrechtsopfer und Familien erleiden schwerwiegende Schäden auf Dauer und in Generationen.
Es gibt zwar z. B. einen Gleichstellungs-Beauftragten für die Gleichstellung von Mann und Frau, aber keinen Menschenrechts-Beauftragten.
Somit verstösst beispielsweise das Land Niedersachsen gegen den Inhalt seiner eigenen Landesverfassung (Art. 3 Grundrechte, (1) Das Volk von Niedersachsen bekennt sich zu den Menschenrechten als Grundlage der staatlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit.), da es die Menschenrechte selbst weder verankert hat, einhält, noch Menschenrechtsverletzungen per Gesetz verfolgt, bestraft bzw. Opfer entschädigt und rehabilitiert.
Folglich wird die Landesverfassung Niedersachsens nichtig praktiziert!
Das Internationale Zentrum für Menschenrechte (ICHR), eine staatlich unabhängige und dennoch öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft nach deutschem Recht und deutscher Verfassung, verbrieft im Grundgesetz für die Einhaltung des deutschen Volkes, hat deshalb festgestellt, dass das Land Niedersachen gegen das Grundgesetz, die Verfassung und das Völkerrecht verstösst und dass das Land Niedersachen keine Körperschaftsrechte besitzt, die sie brauchen würde um legitim regieren zu können.
Mit fatalen Folgen, denn alle Entscheidungen, alle Gesetze, alles wäre demnach rechtswidrig geschehen, was von der Landesregierung Niedersachsen bisher veranlasst und durchgeführt wurde; denn es entspricht nicht dem Bekenntnis des Volkes.
Der ICHR wird in Kürze einen nationalen Gerichtshof für Menschenrechte mit eigenen Menschenrechtsrichtern einrichten, in dem alle Menschenrechtsverletzungen in Deutschland aufgenommen und verhandelt werden. Rechtsfälle der Bürger gegen Menschenrechtsverletzungen werden in einem Amtshilfeverfahren übernommen und verhandelt, wie uns ein Sprecher des ICHR mitteilte. Die Fälle und die Entscheidungen werden im Internet veröffentlicht.
Grundlage bildet das universale , das unverletzliche und unveräusserliche , also das nicht verhandelbare Menschenrecht für das Gemeinschaftsrecht, das die Bundesrepublik und die Länder in der Praxis nicht kennen.
Gespannt werden wir die weitere Entwicklung verfolgen und weiter darüber berichten.
Hiermit möchte wir Sie bitten und auffordern, sich ihre eigene Meinung zu bilden!
Quellen
Landesverfassung Niedersachsen (Auszug)
Deutsche Verfassung gem. Art. 146 GG
Art. 137 WRV
UN-RES A/Res/56/83
GG = Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
AEMR = Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948
IPBPR = Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966
EMRK = Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950
EcoSoC = Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19.12.1966
UMRG = Universales Menschenrechtsgesetz vom 22.11.2009
ICHR = Internationales Zentrum für Menschenrechte