Ein Volk von Terrorverdächtigen auf freiem Fuß !

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Betrachtet man die Meldungen der vergangenen Tage genauer, so dürften die zahlreichen, bei "G8-Gegnern" durchgeführten Durchsuchungen - vorgeblich wegen Verdachts des "Terrorismus" nur ein lauer Vorgeschmack auf den zukünftigen Umgang mit Kritikern des bestehenden Systems sein.
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Bemerkenswert ist sicherlich auch die zeitliche Nähe zu Meldungen vom Dienstag, denen zufolge sich die deutsche Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bereits über die "Grundrichtung" eines neuen Gesetzentwurfes für den "Anti-Terror-Paragraphen" 129a des Strafgesetzbuchs geeinigt haben. Demnach sollen die Handlungen, die unter den Vorwurf terroristischer Handlungen gefaßt - und dementsprechend hart und mit weitreichenden Befugnissen der Behörden verfolgt - werden können, drastisch ausgeweitet werden. So soll der bisherige Grundsatz, daß mindestens drei Personen an der Bildung einer "terroristischen Vereinigung" beteiligt sein müssen fallen. Darüber hinaus sollen auch "Vorfeldhandlungen" wie das Beschaffen von Waffen und Sprengstoff, das Einsammeln von Geldern oder die Verbreitung von Plänen für den Bombenbau im Internet entsprechend unter den Terrorismusbegriff fallen.

Schon das "Einsammeln von Geldern" ist zweifellos geeignet, fast jeden be- beziehungsweise mißliebigen Bürger nach Gutdünken zum Terroristen zu erklären. Der ausdrücklich genannte Verweis auf die "Verbreitung von Bombenbauanleitungen" wirft ohne Zweifel erneut die Frage auf, ob zukünftig auch Büchereien, Schulen und Universitäten angesichts der dort vorhandenen Chemielehrbücher Einsätze durch Anti-Terroreinheiten der Polizei - einschließlich der zu erwartenden Folgen - rechnen müssen. Spätestens auf dieser Ebene sind allerdings "Beweise" fast beliebig produzierbar, so daß den Behörden hier - entsprechende Böswilligkeit oder auch Erfolgsdruck vorausgesetzt - Tür und Tor offen ständen. ...

Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 10.05.2007 auf freace.de

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