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Redaktionsbeitrag "les Art" 09.03.2010
Dieses Europa-Bulletin ist ein kleines Beispiel der vielfältigen Informationsmöglichkeit, die heute jedem interessierten Leser zugänglich ist. Und mit ein wenig Suchen, findet man noch viel, viel mehr.
Das Einzige, was wirklich erschreckend ist, ist die Tatsache, daß ein riesiger Teil der europäischen, deutschsprachigen Völker, schlicht ignoriert wird und dem Gebot der „Vielseitigkeit Europas und der Vorstellung des Europa der Regionen“ widerspricht.
Es gibt offensichtlich nur zwei Leitsprachen in der EU, das ist französisch und englisch. Der deutsche Sprachraum erstreckt sich jedoch vom Elsaß über Lothringen, bis hin nach Siebenbürgen, der Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Teile von Tschechien, Holland, Belgien und in Teilen als Zweitsprache aus Tradition der Hanse, Skandinavien bis hin nach Polen.
Inwieweit nun dieser Sprachraum in der EU keinen Widerhall findet, ist schlicht nicht nachvollziehbar. Und fördert das Zusammenwachsen Europas in keiner Weise.
Natürlich. Jeder EU-Bürger sollte, und hier ist zugegeben speziell die BRD Stiefkind, zweisprachig aufwachsen. Möglichst vom Kindergarten an. Die Grenzregionen mit den Sprachen des anliegenden Raumes, ansonsten jedoch wahlweise englisch, französisch oder italienisch.
Was hier aber auch offensichtlich ist, und man kann tatsächlich mit der arabischen Metapher es begründen „denn es steht geschrieben“, die EU ist kein Geheimnis und eigentlich sogar sehr demokratisch und informativ aufgestellt. Nur, die Mehrheit der Bevölkerungen wissen es nicht, das Wissen darum wird nicht forciert und die Medien? Nun, das Thema lassen wir lieber.
Was aber auch festgestellt werden kann, Europa hat in den Jahren ein Fundament erreicht, daß es bei ehrlichem Hinsehen, eigentlich kein Zurück mehr geben kann. Denn wie sollte das gehen ohne Alles ins Chaos zu stürzen.
Wenn dem also so ist, daß die Schicksalsgemeinschaft Europa lange über die Köpfe der Völker von der Nationalpolitik nach deren Vorgaben und deren Kriterien nationalstaatlich umgesetzt sind und werden, ist die Frage erlaubt, wie viel Europa gibt es denn überhaupt?
Da wird es dann schon wieder eng. Denn die Wahlen in Europa, speziell die EU-Wahlen in der BRD, erfüllen nicht einmal die Wahlkriterien von Demokratieansatz, die das nationale Wahlrecht verlangt und gehört eigentlich verboten, da es sich grundgesetzwidrig gestaltet.
Von freier Wahl, freier Kandidatenkür, von freiem Europabekenntnis und –Engagement, keine Spur. Hier wird nach Proporz und Zweckdienlichkeit der Parteien und der Nationalregierungen entschieden, hier ihre Nationalpolitiken und Interessen, vertreten zu sehn. Und dabei ist des „Volkes Wille“ völlig uninteressant.
Das EU-Parlament hat zwar an Einfluß gewonnen, ist jedoch aufgrund der fehlenden demokratischen Vorgabe der Abgeordneten, eben auch nur verlängerter Arm der Nationalparteien und deren Interessenlagen. Denn wehe, Jemand wird, wenn auch meist der Fall, zu europäisch. Dann bekommt er im Heimatstaat keine Presse mehr oder wenn er denn einmal auftreten darf, hat er die Fraktionslinie des nationalen Parlamentes zu vertreten oder wird abgestraft. Soviel zur Freiheit des Abgeordneten. Ein Austausch mit den Nationalen Parlamenten findet so gut wie nicht statt. Parlamentsübergreifende Arbeitsausschüsse und Koordinationsgremien gibt es nicht. Man befindet sich in Konkurrenz zueinander und das EU-Parlament hat im Hinblick auf die Stellung des einzelnen Abgeordneten, immer das Nachsehen. Bis hin zur Bedrohungslage, schert Jemand zu sehr aus. Ansonsten regiert die "Bürokratiekrake Brüssel", die sich ein heftig Gefecht mit den Nationalregierungen um Einfluß und Pfründe liefert. Und sich so verselbstständigt hat inkl. der Rechtsapparate, das die Nationen zunehmen Erfüllungsgehilfe für Brüssel sind.
Das ist auch der Grund, warum die BRD ohne staatliche Legitimation so sehr um die Lissabonverträge bemüht war, da sie sich dadurch ihre illegale Stellung durch die Hintertüre legalisieren möchte. Denn es geht ja bekanntlich Gemeinschaftsrecht (internationales Recht in Auslegung) vor Nationalrecht. Übersetzt heißt das für den Alltag, es ist völlig „wurscht“ was der Souverän so quatscht und was er will. Deutschland ist ausgelöscht und die BRD hat das sagen und zieht Ihre Berechtigung aus der EU, ohne den Verfassungszwang aus der Haager Landkriegsordnung aufgrund der Wiedervereinigung, geschweige denn des Gebotes aus den Einigungsverträgen, umzusetzen. Und da Lt. Herrn Gabriel die Bundesregierung in der Stellung einer NGO sich befindet, ist auch das wurscht. Denn die BRD ist eine Verwaltungseinrichtung mit staatlicher, faktischer Machtausübung und –Anwendung ohne staatsrechtliche Legitimation, die sie auch nicht mehr aus dem Willen des Souveräns herleiten muß. Denn die Berechtigung ergibt sich aus dem staatlichen Verwaltungszwang, egal welche staatsrechtliche Legitimation der Einzelstaat noch hat, die er auf den Lissabonvertrag übertragen hat und aus der er seinen illegalen Anspruch herleitet.
In Anwendung dieser Entwicklung hat der Deutsche Souverän nicht einmal mehr die Möglichkeit, sein eigenes Schicksal zu bestimmen, seine Historie aufzuarbeiten, sein Staatsgebiet neu zu verhandeln, ja nicht einmal mehr darüber zu befinden, ob es weiterhin eine Deutsche Nation geben wird oder aber nur noch deutsche Bundesländer, die in einer Verwaltungsföderation BRD als erstes europäisches Bundesland, als Nation aufgehört habe, zu existieren.
So sehr wir Europa befürworten und es als Schicksal ansehen, Europa muß neue Wege der Zukunft finden, so sehr sehen wir aber auch, daß diese Fesseln gesprengt werden müssen. Irgendwann. Denn es gärt gewaltig und eigentlich befinden sich die BRD zwischenzeitlich im Bürgerkrieg mit sich selbst. D.h., die BRD hat ihr eigenes Land besetzt, Deutschland wird fremdregiert durch Deutsche und diese BRD führt eine Poltiverwaltungsdiktatur gegen Ihren Souverän durch und bricht alles Gesetze, die man staatsrechtlich zu brechen vermag.
Der Unterschied alter Bürgerkriege besteht nur ein einem Punkt. Noch wird nicht geschossen.
Verfolgt, zerstört, verhaftet wird schon. Von Seiten des Politetablissements. Ab wann zurück geschossen wird, vom Souverän, ist offen.