Einer Amtskirche anzugehören und staatliche Macht zu mißbrauchen, um persönliche Ideologien durchzusetzen, ist wirklich kein Verdienst. Auch wenn Sekten und Freikirchen nicht wesentlich ruhmreicher agieren, so ist doch in diesem Fall die deutsche Rechtsprechung eindeutig zugunsten der Eltern erfolgt.
Was sind wir für ein Staat aus feigen Vollzugsbeamten geworden, die sich für solch eine Behördenwillkür hergeben? Diese Feiglinge haben keinen Grund, sich über die deutsche Geschichte zu erheben. Es ist wieder Unrecht, daß vor unseren Augen geschieht.
Eva Herman kommentiert und berichtet ausführlich unter dem Titel
Staatliche Willkür: Wieder ist eine mehrfache Mutter in Erzwingungshaft!
"Die tatsächlich ausschließlich emanzipatorische Erziehung dieses Theaterprojekts zeigt sich bereits an dem sich die ganze Veranstaltung durchziehenden Titelsongs, der, einer Gehirnwäsche gleich, sieben Mal gesungen wird, und der den Kindern die wichtigsten Kernaussagen dieser Veranstaltung in Liedform zusammenfasst. In der zweiten Strophe heißt es:
»Wenn ich berührt werde, weiß ich, wie’s mir geht!
Mein Gefühl, das ist echt, mein Gefühl hat immer recht.
Nein zu sagen, stark zu bleiben, ist oft schwer,
doch ein Nein-Gefühl sagt mir: Ich will das nicht mehr!«
Die Rechtsanwältin der Familien ist nach jahrelangem Kampf entsetzt über die Dickhäutigkeit von Amt und Schule. Bereits im April stellte sie fest, dass es hier längst nicht mehr um das Wohl der Kinder zu gehen scheint, sondern darum, wem das ausschließliche Erziehungsrecht in der Schule zusteht. Es handelt sich also einerseits um einen Kampf zwischen dem staatlichem Erziehungsauftrag (Schulpflicht), der grundrechtlich nicht abgesichert ist, und andererseits dem natürlichen, grundrechtlich gewährleisteten Erziehungsrecht der Eltern. Zu dem umstrittenen Theaterprojekt führt die Juristin aus:
»Die Botschaft, um dem sexuellen Missbrauch vorzubeugen, ist danach für das KIND (zwischen acht bis zehn Jahren) Folgende:
- Mein Körper gehört mir allein – Ich bestimme über meinen Körper ausschließlich selbst – Ich gebe auf mich selber Acht. Mein Maßstab gegen sexuellen Missbrauch ist mein Gefühl: ›Mein Gefühl, das ist echt, mein Gefühl hat immer Recht!‹
- Das Kind wird durch diese Sexualerziehung von der elterlichen Erziehung und somit auch von der elterlichen Fürsorgepflicht im Bereich der Sexualität abgeschnitten. Weder seine Eltern noch sonst jemand haben ihm in diesem Bereich etwas zu sagen. (Es glaubt also, seine Gefühle seien wichtiger als moralethische Erziehungsrichtlinien.)
- Das Kind wird von jeglicher Sexualethik emanzipiert. Für das Kind gilt die sexuelle Libertinage, die sich ausschließlich an seinem Gefühl – also der Lust – orientiert.
- Das ist emanzipatorische Sexualerziehung, wie sie eindeutiger und radikaler nicht vertreten werden kann!«"
Am Schluß des Berichtes heißt es:
"Die Juristin der betroffenen Familien stellt fest: »Die staatliche Sexualerziehung an der Liboriusschule und ihre Beurteilung durch die Gerichte stellt diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den Kopf. Nicht mehr die Eltern bestimmen die weltanschauliche und religiöse Erziehung ihrer Kinder, sondern die Schule bzw. die Theatergruppe. Deren Sexualerziehung grenzt die elterliche, christliche Sexualerziehung aus und konterkariert sie!«"