Datenschutz-Grundverordnung und Blogger

Am 27. Mai 2018 trat das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU), das der Bundestag am 27. April 2017 verabschiedet hat, in Kraft.

Michael Meixner:

Auf Betreiben Deutschlands wurde der Datenschutz verschärft und Deutschland und Österreich haben als erste Staaten selbige ratifiziert. Deutschland hat die Regelung noch verschärft, während Österreich hingegen selbige abgeschwächt hat. Das links-grüne Meinungskartell unter Merkel will den Gedankenaustausch der Bürger untereinander verhindern oder zumindest massiv erschweren. Außerdem profitiert davon eine geldgierige Abmahnindustrie.

28. Mai 2018 | Gesammelte Inkompetenz: Wer steckt hinter der Datenschutzgrundverordnung?

28. Mai 2018 | Vera Lengsfeld: Ein Notstandsgesetz gegen die freie Kommunikation freier Bürger

26.Mai 2018 | servus.com: Der satirische Wochenrückblick von Ferdinand Wegscheider

Im neuen Wochenkommentar geht’s heute um den aktuellen Datenschutz-Wahnsinn, der eine Flut an Zustimmungs-Mails ausgelöst hat, es geht um Sex, der nur noch mit schriftlicher Zustimmung möglich ist, und es geht um beinharte Reformen bei den Krankenkassen und beim ORF!

Ein Blogger sammelt keine personenbezogenen Daten! Demzufolge kommt die Datenschutz-Grundverordnung überhaupt nicht zur Anwendung!

25. Mai 2018 | Roland Tichy - Sie wissen nicht, was sie tun - DSGVO: Merkel macht ein Blitzgesetz gegen Merkel

25. Mai 2018 | DSGVO: noyb.eu bringt vier Beschwerden wegen „Zwangszustimmung“ gegen Google, Instagram, WhatsApp und Facebook ein

Warum der 25.05.18 der Auftakt zum Bürgerkrieg sein kann

24. Mai 2018 | Mit der DSGVO, die ab 25.05.2018 gilt, wird klammheimlich zum finalen Schlag gegen die freien Medien ausgeholt.

Grund dafür ist, dass ab diesem Tag jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf welchem Personen erkennbar abgebildet sind, als Datenerhebung eingestuft wird. Personenbezogene Fotos dürfen künftig nur noch von der sogenannten institutionalisierten Presse, sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und gespeichert werden.

Mit anderen Worten: wer Bilder digital veröffentlicht, auf welchen Personen abgebildet sind, muss ab dem 25. Mai 2018, wenn er nicht der Presse zuzuordnen ist, von jeder Person auf dem Bild die Zustimmung für die Veröffentlichung einholen.

Außerdem geht es in der neuen Sendung Schrang TV um die Demo der AfD am kommenden Wochenende in Berlin, wo bürgerkriegsähnliche Zustände erwartet werden.

Art. 13 DSGVO Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

Bei Interesse lesen Sie den juristischen Müll, indem Sie dem Link folgen. Er ist es nicht einmal wert, zitiert zu werden!

Zitiert aus Was sind personenbezogene Daten?

"Nach europäischem Recht und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind personenbezogene Daten all jene Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder zumindest beziehbar sind und so Rückschlüsse auf deren Persönlichkeit erlauben.

Besondere personenbezogene Daten umfassen Informationen über die ethnische und kulturelle Herkunft, politische, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gesundheit, Sexualität und Gewerkschaftszugehörigkeit. Sie sind besonders schützenswert.

Betroffene haben vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Speichern und Verarbeiten von personenbezogenen Daten ist mithin nur unter Zustimmung des Betroffenen zulässig."

17. Mai 2018 | Uwe Proll: EU-DSGVO im Kern gescheitert

Die EU ist mit ihrem Anliegen, durch die neue europäische Datenschutzgrundverordnung einerseits zu einer Vereinheitlichung des Datenschutzniveaus innerhalb der Mitgliedsstaaten beizutragen, andererseits nicht-europäischen IT-Unternehmen die Weitergabe von personenbezogenen Daten europäischer Bürger an Drittstaaten zu untersagen, indem sie diese nur in Europa datentechnisch bearbeiten dürfen, grandios gescheitert. In einem sogenannten Busgesetz, also einem auch hierzulande üblichen parlamentarischen Verfahren, “sachfremde” Belange in einzelnen Artikeln eines Gesetzes zu einem anderen Thema als Appendix “hineinzuschmuggeln”, ist es der US-Regierung gelungen, den sogenannten CLOUD-Erlass parlamentarisch durchzubringen (siehe hierzu den Artikel im aktuellen Behörden Spiegel auf Seite 45).

Das bedeutet ab sofort, dass US-Unternehmen Daten von Nicht-US-Bürgern auf Rechnern in Drittländern auf Anfrage von US-Behörden in jedem Fall, auch wenn dies gegen dortige Gesetze verstößt, herausgeben müssen. Das gilt ohne wenn und aber. Ein richterlicher Vorbehalt ist so eingegrenzt, dass er vernächlassigt werden kann. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn ein bilaterales Abkommen des Landes, in dem die Daten liegen, mit der US-Regierung besteht. Solche gibt es jedoch noch nicht. Zudem: die deutschen Daten liegen in Holland oder Irland. Staatenbünde, also die EU, sind nicht berechtigt, solche bilateralen Abkommen abzuschließen. Wenn überhaupt müssten nun alle EU-Mitgliedsstaaten separate Abkommen mit der US-Regierung treffen. Damit ist schonmal die angestrebte Einheitlichkeit innerhalb der EU ausgehebelt.

Schlimmer noch ist der universelle Anspruch, befeuert durch die Trump-Devise “America first”, dass US-Gesetze andere nationale Rechtschreibung brechen dürfen. Die gute Idee hinter der europäischen Datenschutzgrundverordnung war ja im Kern, die personenbezogenen Daten europäischer Bürger zu schützen, nicht nur vor grenzenloser kommerzieller Ausnutzung durch die US-Internetkonzerne, sondern auch vor Zugriff der US-Nachrichtendienste. Das ist jetzt allerdings Makulatur.

Für deutsche Behörden ist das ein Desaster, denn alle Bemühungen, mit den Software- und Cloud-Monopolisten aus den USA über äußert komplizierte Vertragskonstrukte zu einer aus Souveränitätsgründen (Datensicherheit durch Lagerung dieser im europäischen Rechtsraum) einvernehmlichen Einigung zu gelangen, sind damit vorerst obsolet.

Die Lage ist so vertrackt, dass bisher weder die EU, noch die Bundesregierung und auch nicht die Sicherheitsbehörden zu einer Äußerung fähig waren. Das Spektakel gehört zu der großen Auseinandersetzung zwischen USA und Europa. Die EU wollte die Internet-Giganten, in Europa sind das ausnahmslos US-Konzerne, in die Schranken weisen, so wie es die US-Regierung derzeit deutschen Autokonzernen wegen ihrer Marktführerschaft in den USA heimzahlt. Doch was bleibt nun. Wenn das politische Ziel der Datenschutzgrundverordnung der EU, die US-Konzerne regulatorisch, steuer- und datenschutzrechtlich an die Kandarre zu nehmen, nicht gelingt. Es bleibt ein Bürokratiemonster, das die datenschutzrechtliche Lage in Deutschland nicht elementar verbessert, aber Behörden und Unternehmen mit enormen finanziellen und personellen Zusatzaufwendungen belastet und zudem – wie so viele Gesetze vorher auch schon – der Perversität Freiraum gibt, der professionellen Abmahnindustrie.

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16. Mai 2018 | DSGVO – häufig gestellte Fragen, häufig verbreitete Mythen

14. Mai 2018 | Rant: Warum die DSGVO eine Datenschutz-Karikatur ist

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Was erwartet dich? | Rechtsanwalt Christian Solmecke

7. August 2017 | Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-DSGVO in Kraft. Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen bringt sie viele Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage mit sich. Unternehmen haben nicht mehr viel Zeit, um die vielen Neuerungen im Vergleich zum bisherigen BDSG umzusetzen. Es ist jedoch wichtig, sich bereits jetzt damit auseinanderzusetzen und sich rechtlich beraten zu lassen. Denn für die verspätete Umsetzung der neuen Vorgaben drohen hohe Bußgelder.

Weitere Infos unter: Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – was ändert sich am 25. Mai 2018?

DSGVO: Was muss in die neue Datenschutzerklärung? | Rechtsanwalt Christian Solmecke

22. August 2017 | Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-DSGVO in Kraft. Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen bringt sie viele Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage mit sich. Unternehmen haben nicht mehr viel Zeit, um die vielen Neuerungen im Vergleich zum bisherigen BDSG umzusetzen. Es ist jedoch wichtig, sich bereits jetzt damit auseinanderzusetzen und sich rechtlich beraten zu lassen. Denn für die verspätete Umsetzung der neuen Vorgaben drohen hohe Bußgelder.

Weitere Infos unter: Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – was ändert sich am 25. Mai 2018?

DSGVO – totale Meinungsversklavung im EU-Stil (Datenschutz-Grundverordnung)

23. Mai 2018 | Am 25. Mai 2018 tritt bekanntlich die neue Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) der Europäischen Union in Kraft. Politik und Presse bekräftigen, wie notwendig diese neue Verordnung sei, um personenbezogene Daten der EU-Bürger besser zu schützen.

Unternehmen und Webseitenbetreiber investieren Unmengen an finanziellem und zeitlichem Aufwand, um mit Müh und Not den neuen Datenschutzrichtlinien gerecht zu werden. Hunderttausende Unternehmer von klein- und mittelständischen Betrieben stehen am Rand der Verzweiflung und befürchten den Konkurs.

Doch damit nicht genug! Freie Journalisten erkennen den größten Angriff aller Zeiten auf alternative Medien, die Meinungsfreiheit und jeden aufklärenden Journalismus.

Was steckt wirklich hinter den neuen EU-Paragraphen? Geht es wirklich um mehr Transparenz für die Bürger oder verbergen sich ganz andere Ziele hinter der schwammig formulierten EU-Verordnungsflut?

Kla.TV bringt mit dieser Sendung Licht ins Dunkel. Es kommen Größen zu Wort wie Oliver Janich, Jo Conrad, Michael Vogt, Dirk Müller und Ivo Sasek. Bleiben Sie dran! Noch nie waren die Länder Europas näher an der totalen Meinungsversklavung und dies, während sich das Volk neu gewonnener Sicherheiten rühmt.

Die weitere Beschreibung befindet sich unterhalb des Videos.

DSGVO: So wird uns die EU-Datenschutzverordnung verkauft

Die DSGVO umfasst 99 Artikel. Auf 180 Seiten, in ca. 50.000 Worten sollen die Datenschutzgesetze in der EU vereinheitlicht werden. Die Datenschutzgesetze der einzelnen Mitgliedstaaten seien nicht mehr zeitgemäß, verkündet das europäische Parlament, und die DSGVO räume den EU-Bürgern nun weitreichende Rechte ein.

Betroffen von der DSGVO sind alle, die Daten ihrer Nutzer erheben und verarbeiten. Dies tun nicht nur Firmen, sondern jeder Webseitenbetreiber, z.B. durch Besucheranalyse, Kontaktformulare, Newsletter usw. Ziel der DSGVO sei es, die Privatsphäre zu stärken und dem Bürger mehr Kontrolle über persönliche Daten zu geben.

Jeder EU-Bürger muss jederzeit erfahren können, ob und welche personenbezogenen Daten von ihm verarbeitet werden und kann entscheiden, inwieweit und von wem sie verarbeitet werden dürfen. Der Betroffene darf verlangen, dass unwahre Daten über ihn entsprechend berichtigt oder ergänzt werden. Weiter darf er jederzeit die Löschung seiner Daten verlangen.

DSGVO: Großangriff auf freie Medien

Was auf den ersten Blick ein wahrer Fortschritt scheint, bringt bei näherem Studieren der Verordnungsartikel schockierende Fakten zum Vorschein.

Ab dem 25. Mai 2018 wird unter anderem jedes Foto, das veröffentlicht wird und auf dem Personen zu erkennen sind, nicht mehr als Bild, sondern als eine Datenerhebung gewertet. Eine solche Datenerhebung darf laut DSGVO nur noch mit vorheriger Erlaubnis der abgebildeten Personen erfolgen. Was bedeutet dies für freie Journalisten oder alternative Medien, die auf ihren Internetseiten systemkritische Aufklärung mit Bild, Video und Tonmaterial veröffentlichen möchten?

Oliver Janich: „DSGVO – Ihr werdet euch schwer tun einen guten Bericht darüber in der Mainstream-Presse zu finden. Ich habe es gerade mal versucht. Es ist so gut wie unmöglich! Einen Artikel von Heise, da steht der entscheidende Satz drin, den lese ich jetzt vor: „Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos künftig nur noch von der sogenannten institutionalisierten Presse sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und gespeichert werden.“

Darum geht es. Damit kann man jeden bedrohen, man kann Webseiten sperren. Es ist natürlich vollkommen unpraktizierbar, dass wenn ich irgendwo in Afrika fotografiere, ist ja immer irgendjemand auf dem Bild, was natürlich auch dazu führt, dass du gar keine Fotos mehr von deinen Kumpels machen kannst, wenn im Hintergrund jemand ist.

Da sagen jetzt Juristen „Ja, das ist nicht gemeint“ – jaaa, es weiß kein Mensch was gemeint ist. Aber wir wissen genau was gemeint ist: Dass sie jeden damit bestrafen können, den sie bestrafen wollen. D.h. man kann jeden Bürger komplett fertig machen.

Da geht’s um Strafen bis zu 20 Millionen. Natürlich am Ende auch Gefängnis, wenn man zum Beispiel die Strafe nicht bezahlt. Das heißt mit dieser DSGVO vom 25. Mai wird jeder Mensch in Deutschland kriminalisiert, jeder, der Fotos macht, also jeder – wer macht keine Fotos…

Eingesperrt werden natürlich nur diejenigen, die dem System nicht passen. Das wissen wir ja. Dies ist ein Ermächtigungsgesetz, jeden Menschen in der EU beliebig verfolgen zu können. Die „institutionalisierte Presse“, d.h. die Mainstreampresse, die vom Staat lizensierte Presse – der Staat bestimmt ja wer ist „institutionalisiert Presse“ – die darf fotografieren.

Also es herrscht mal wieder nicht gleiches Recht für alle, sondern ein Zweiklassenrecht. Der dumme Bürger, der Bürgerjournalist, hat keine Rechte. Die Mainstreampresse, die Lügenpresse hat alle Rechte. Das ist der schwerste Schlag gegen die freien Medien, seit es die freien Medien gibt.“

DSGVO: Täterschutz statt Datenschutz

Die Systemmedien halten sich auffallend bedeckt zu diesem Thema. Sie verstecken sich hinter den EU-Gummiartikeln und bevorzugen eine Berichterstattung in Möglichkeitsform – sichtlich, um einen Aufschrei im Volk zu vermeiden.

Focus Online veröffentlichte am 11. Mai einen Beitrag zur DSGVO in folgendem Wortlaut:

„Für wen gilt dann wahrscheinlich die DSGVO und für wen nicht? Pressefotografen sind wahrscheinlich von der DSGVO ausgenommen. Ansonsten ist sie auf (fast) allen anderen Bereichen anwendbar.“

Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass sich Regierungen und Systempresse zu Recht vor privatem Bild-Beweismaterial fürchten. Um nur an eines von vielen Beispielen zu erinnern, sei der Terroranschlag auf den Boston-Marathon genannt.

Durch Bildvergleiche und Analysen von privatem Film- und Bildmaterial konnte nachgewiesen werden, dass es sich um eine Operation unter falscher Flagge gehandelt haben muss. Gesetzeskenner prognostizieren: Wer in Zukunft solch aufklärendes Bildmaterial im Internet veröffentlicht, ohne beweisen zu können, jede abgebildete Person um Erlaubnis gefragt zu haben, dem drohen Bußen in Millionenhöhe.

Doch damit noch nicht genug. Unter dem Deckmantel des Datenschutzes wird ein vollumfänglicher Täterschutz durchgesetzt, erklären Rechtsexperten. Jeder, der sich kritisch mit Themen wie Politik, Rechtsprechung oder Gesundheit etc. auseinandersetze, müsse, bevor er außerhalb seines persönlichen Umfelds etwas über eine konkrete natürliche Person berichten oder verbreiten will, diese um Erlaubnis fragen.

Michael Vogt: Also das heißt, jeder, der sich jetzt wie ihr das macht, kritisch mit Politik, mit Rechtsprechung oder wie wir das hier machen, mit Gesundheit und tausend anderen Sachen auseinandersetzt, ist potenziell Betroffener.

Volker Reusing: Ja, solange man eben konkrete natürliche Personen nennt, also konkrete Menschen, nicht nur Organisationen.

Michael Vogt: Ja, wenn ich mich mit der Politik der Kanzlerin auseinandersetze oder eines Außenministers oder eines Bundespräsidenten sind das ja konkrete Personen.

Volker Reusing: Ja. Also man kann die brisantesten Bücher lesen und in der Familie davon erzählen und den Freunden, kein Problem! Aber sobald es über diesen Rahmen hinaus geht, ist schon das Auslesen, was man als Vorbereitung macht, ist man da schon mit drin und muss um Erlaubnis fragen vorher.

Michael Vogt: Eine Enthüllung über einen Politiker, das der eine mafiöse Verbindung hat, im Bereich Kinderpornographie oder was auch immer, das geht dann gar nicht mehr.

Frau: Das geht nicht mehr!

Michael Vogt: Dann bist du, bräuchtest du die Genehmigung und wenn…..

Volker Reusing: Das ist auch der Sinn.

Michael Vogt: Das heißt aber: Damit ist jedes Wistleblowing, damit ist jede Form einer Enthüllung, aufdecken hier bist du sofort am Fliegenfänger! Da können die, da hast du ja zig Leute, die betroffen sind, also rauf und runter, und wenn man das macht, und man hat die vorher nicht gefragt, und die Konsequenzen sind, dass die möglicherweise Strafverfahren an den Hals bekommen, hast du ein Problem.

Volker Reusing: Ja und es ist trotzdem ne Datenschutzfrage.

Michael Vogt: Eben, eben. Der deutscher Presserat, die müssten doch bei so einer Geschichte laut aufschreien und müssten sagen: Das verunmöglicht jede Form von Journalismus!

Volker Reusing: Sie haben auf drei Bilderbergkonferenzen auf jeden Fall die Möglichkeit gehabt, Einfluss zu nehmen. Und da haben sie unter anderem die Internetkommissarin Lilli Größ eingeladen. Die war damals zuständig für diese Verordnung. Es bringt ja immer der zuständige Kommissar, die zuständige Kommissarin auf der EU-Ebene ein - den Entwurf. Und 2013, 2014 hatte sich die Zuständigkeit geändert, war die Justizkommissarin zuständig. Die haben sie dann auch eingeladen: Viviane Reding.

Michael Vogt: Um die auf Linie zu bringen ...

Volker Reusing: Bilderberg ist so etwas ähnliches wie ein Think Tank. Nur die sehen sich nicht so oft. Das ist eher eine - ich sag mal Koordinierungsstelle, wo dann Konzerne oder Think Tanks sich zusammen tun und Politikern ihre Wünsche gemeinsam überbringen.

Michael Vogt: Ich meine aber, das ist echt so krass!“

DSGVO: Todesstoß für Klein- und Mittelbetriebe

Hunderttausende Unternehmer von klein- und mittelständischen Betrieben stehen am Rand der Verzweiflung. Sie können den Anforderungen der DSGVO, die bekanntlich am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, nicht gerecht werden und befürchten den Konkurs.

Matthias Weidner: Es werden zurzeit 60.000 Prüfer ausgebildet, innerhalb der BRD, die die Einhaltung dieser DSGVO ab Mai 2018 überprüfen und dazu aufgefordert sind, drakonische Strafen zur Abschreckung zu verhängen. Und diese drakonischen Strafen bewegen sich zwischen von 4 Prozent des Bruttoumsatzes einer Firma bis zu maximal 20 Millionen Euro.

Jo Conrad: Man kann eben beliebig dann auch Leute platt machen. Quasi, dass man den Mittelstand dann auch weiter ausdünnen will. Wir wissen ja schon, dass es dann ja sehr schwierig wird für eben den Mittelstand, also normale Händler, die so ein Geschäft haben. Da kommen die großen internationalen Firmen, die dann natürlich bessere Einkaufskonditionen haben und dann irgendwann diese kleinen Händler vertreiben. Das wird schon schwierig, aber mit so was kann man dann auch noch jemanden platt machen, der missliebig ist, der auch kritisch ist, der Fragen stellt.

Matthias Weidner: Genau, zum Beispiel, wenn du jetzt zum Beispiel irgendwelche Kundendaten verwaltest, müsstest du dafür sorgen, dass keiner auf deinen Bildschirm gucken kann. Praktische Situation zu Hause: In Handwerksbetrieben ist oftmals die Frau diejenige, die das Ganze verwaltet, die dann im Wohnzimmer eben die Rechnungen schreibt, irgendwelche Werbeschreiben veranlasst und das ganze Büro „handelt“. Jetzt kommt da mal Besuch ins Büro oder wenn‘s im Wohnzimmer ist, kommt Besuch, kommen Kinder rein und jetzt sagt diese Datenschutzgrundverordnung: Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte muss jetzt da vorgesorgt werden und es könnte ja jetzt ein Besuch plötzlich eine Datei finden und das wäre ja brandgefährlich. Du müsstest einen geschlossenen Raum haben, du müsstest praktisch Zutrittsverbot haben und darüber hinaus werden die als Erstes das Ganze überprüfen, ob du deine E-Mails verschlüsselt hast. Es geht dann weiter, dass beispielsweise der PC oder der Laptop muss nachts weggeschlossen werden. Da müssen die Daten gesichert in einen Safe - in einen feuerfesten gelegt werden. Da muss der Raum zu dem PC muss eine feuerfeste Tür haben. Das geht sogar so weit, dass wenn du als kleine mittelständische Firma sagst „Och ja, ich hab mit dem Hubert immer zusammen gearbeitet, das ist eine kleine nette Marketingfirma, die macht für mich immer die Werbebriefe, Weihnachtsaktionen, Geburtstagsaktion oder Newsletter, irgendwas. Dann musst du dich vergewissern, dass er die DSGVO-Verordnung einhält. Also praktisch: Du bist die Stasi für ihn. Du überwachst, ob er im Sinne auch des Staates arbeitet. Wenn nicht, müsstest du ihnen das sogar melden.

Jo Conrad: Und wenn ich es nicht weiß und er weiß es nicht, sind wir beide…

Matthias Weidner: … dann beide seid ihr geliefert. Richtig.

Jo Conrad: Unfassbar! Also Datenschutz, das geht nicht zu unserem Schutz, sondern alles ist gegen uns gerichtet!

Matthias Weidner: Das ist alles gegen uns gerichtet, wird uns aber so verkauft, als ob man die Personenrechte schützen müsste und wie gefährlich das alles ist. Ja das ist ja unheimlich gefährlich, wenn ich eine Geburtstagskarte und einen Werbebrief verschicke, das ist ja unheimlich grausam… (Ironisch). Aber wenn keiner was sagt, dann kann man immer so weiter machen.“

DSGVO: Datenkraken werden in ihrer Existenz gestärkt

Kleine Unternehmen haben den Eindruck, dass sie mit der DSGVO Verordnungen umsetzen müssen, die geschaffen wurden, die großen Internetkonzerne wie Facebook, Google, Twitter und Co. maßregeln zu können. Ist dem tatsächlich so oder könnte es sein, dass die EU-Politik auch mit der Schaffung dieses neuen Verordnungsartikels in die Taschen der großen Internetkonzerne arbeitet und nach deren Pfeife tanzt?

Dirk Müller: „Beim letzten Weltwirtschaftsgipfel in Davos wurde von den großen Internetkonzernen, die haben sich zusammengeschlossen, wurde den Regierungen ein Dokument übergeben, ein Angebot, ein Masterplan, die Daten künftig wieder auf den Bürger zurück zu übertragen!!

Der Bürger soll wieder die Hoheit über seine Daten bekommen. Er soll selbst für seine Daten verantwortlich sein und die sollen nicht mehr weitergegeben werden, also genau, also genau das, was jetzt grade in dem Geschrei in der Öffentlichkeit ist, haben genau diese großen Unternehmen in Davos, vor einigen ... vor wenigen Monaten, wenigen Wochen kann man sagen, den Regierungen als Masterplan übergeben und veröffentlicht, d.h. „the known traveller“ Und jetzt wird’s richtig spannend: Diese Unternehmen sagen: „Die Bürger sollen wieder die Hoheit über ihre Daten haben!

Niemand darf auf deren Daten zugreifen, es sei denn, der Bürger erlaubt es freiwillig und macht es freiwillig zugänglich. Und jetzt haben die das Angebot gemacht: Wir übernehmen die Sicherheitsüberprüfung eurer Bürger an den Stellen, wo es nötig ist, z.B. beim Grenzübertritt: Wenn der Bürger die Grenze überschreitet und will einreisen in ein anderes Land, dann hat er 2 Möglichkeiten: sich an Schlange 1 anzustellen oder an Schlange 2 anzustellen.

Bei Schalter 1 ist ein freundlicher Officer mit einem Computer. Und da gehen Sie hin, halten Ihr Handy vor und sagen: Hier, bitte, Sie haben Einblick in meine Daten; ich gebe Ihnen meine Daten frei! Und daraufhin lässt er Ihre Daten von diesem privaten Unternehmen, von diesem Konsortium durchforsten, analysieren durch ihre künstliche Intelligenz. Das Ding sagt ihm: Okay, der ist zu 95 % nicht gefährlich und wünscht Ihnen gute Einreise!

Sie haben Ihre Daten freiwillig zur Verfügung gestellt; Sie verfügen über Ihre Daten!

Wenn Sie das nicht wollen, stellen Sie sich an Schalter 2 an: 2 Stunden Wartezeit, unfreundlicher Officer, dem Sie jetzt mal erklären, was Sie zu verbergen haben. Und wenn das lang genug gelaufen ist, wird man den Schalter 2 komplett schließen.

Es gibt nur noch den Schalter 1! Sie möchten in das Land einreisen?? Wenn Sie Ihre Daten freiwillig vorlegen ‒ gerne! Ansonsten bleiben Sie draußen. Das ist aber nur der erste Schritt! Und so steht`s bereits in diesem Dokument. Der nächste Schritt wird sein, dass sie das überall tun!

Sie wollen einen Versicherungsvertrag? Sie wollen einen Kredit bei der Bank? Usw. usw. Sie werden überall Ihre Daten „freiwillig“ vorlegen oder nicht am Leben teilnehmen können! Sie haben wieder die Hoheit über Ihre Daten! Herzlichen Glückwunsch!!“

DSGVO – das können Sie tun

Wir fassen zusammen: Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU, die vorgeblich dem Bürger mehr Kontrolle über seine personenbezogenen Daten geben soll, entpuppt sich als ausgeklügelter Masterplan zur totalen Meinungsversklavung in Europa, als ein Großangriff auf freie Medien, ein wirksames Instrument Täter zu schützen, ein Vernichtungsschlag gegen klein- und mittelständische Unternehmen und dient zur Stärkung der milliardenschweren Internetkonzerne in ihren strategischen Plänen. Zu guter Letzt haben wir die totale Kontrolle und sind dafür auch noch selbst verantwortlich.

Rufen Sie die Echtjustiz und Ihre Regierungen dazu auf, dem Artikel 85 der DSGVO Folge zu leisten und durch nationale Gesetze das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in Ihrem Land zu wahren.

DSGVO Artikel 85:

Die Mitgliedstaaten bringen durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken und zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken, in Einklang.

Diese EU-Verordnung ist eine Kompetenzüberschreitung der EU und muss durch Justiz und Regierung auf nationaler Ebene entkräftet werden!

Ivo Sasek: „Unser Aufruf geht an die Rest-Justiz. Es gibt echte Justiz noch, die übriggeblieben ist.

Und der Rest-Justiz und Echt-Justiz möchten wir Vorschläge machen, was endlich anzupacken gilt. Denn die Mücken werden gejagt – überall. Die Kleinen im Land werden gebüßt. Für jede kleinste Verfehlung bekommen sie große Bußen.

Aber die Schwerstverbrecher, schwerste Raubtiere, nicht Mücken, die lasst Ihr ungeschoren, die lasst Ihr einfach durch. Je größer ein Verbrechen wird, desto weniger wird es geahndet. Das ist meine Feststellung.

Und das geht so nicht weiter! Das geht so nicht weiter! Und ich sag, das ist Euer Job!

Die Rest-Justiz – ist Euer Job, da oben aufzuräumen. Ist Euer Job, das in Ordnung zu bringen, ist nicht der Job des Volkes!

Wenn das Volk zum Volksgericht wird, ist es zu spät. Aber ich sag, wenn Ihr Guten, das nicht regelt in Eurer Ebene, wenn Ihr die Verantwortung nicht übernehmt, dann zwingt Ihr das Volk zu dieser Volkscourage. Und das ist nicht recht! Das ist nicht recht! Ihr räumt da oben auf – nicht wir! Wir machen keine Revolution.“

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht über dem EU-Recht. Dieses verspricht in Artikel 5:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“

Bleiben Sie angesichts dieser Sachverhalte nicht tatenlos! Nichts zu tun bedeutet, dem Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker zuzustimmen, der einst seine Regierungs-Strategie wie folgt dokumentierte:

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Verschaffen Sie dieser wichtigen Gegenstimme Gehör, indem Sie diese Sendung mit dem Link www.kla.tv/dsgvo weiterverbreiten. Sie können mit uns in Kontakt bleiben, indem Sie unseren Kla.TV-Newsletter abonnieren unter www.kla.tv/news. Wir geben Ihre Daten auch weiterhin nicht an Dritte weiter und bleiben für Sie die Nummer eins der unzensierten und unabhängigen Berichterstattung.

von es.

Quellen und Links

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=de

https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung

https://dejure.org/gesetze/DSGVO/2.html

https://dejure.org/gesetze/GG/5.html

https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html

https://www.focus.de/digital/experten/dsgvo-was-fotografen-wissen-muessen_id_8914691.html

https://www.cr-online.de/blog/2018/03/09/das-ende-der-freien-veroeffentlichung-von-personenbildnissen-fuer-die-meisten-von-uns/

http://news-for-friends.de/achtung-ab-mai-2018-werden-klein-und-mittelstandsbetriebe-lahmgelegt-dsgvo/

https://azorvida.com/christianbrand/datenschutz-und-dsgvo/

https://de.wikiquote.org/wiki/Jean-Claude_Juncker

https://youtu.be/CHXqiiCZSbM

https://youtu.be/hWIc_J2KZLc

https://youtu.be/zZ8UTo5i7s4

https://youtu.be/GNwV0Qvc3EY

http://www.anti-zensur.info/azk14/restjustiz













Reinhard Mey: Sei wachsam (live) . Album : "Leuchtfeuer" (1996)

7. April 2013 | Besser kann man einen Aufruf kaum formulieren. 1996 entstanden und immer noch aktuell.