Schwachpunkt Staatsanwaltschaft
Es gibt staatsanwaltliche Beschlüsse und es gibt Ermittlungsverfahren. Der Denuinziant muss nicht benannt werden. Akteneinsicht erhält nur ein Anwalt mit Mandat. Da keinerlei Gefahr im Verzug ist, sind Zwangsmaßnahmen gegen Menschen oder Sachen stets unbegründet. Ein vermuteter Verdacht ist reine Phantasie.
Die Zielperson = ein Mensch schreibt sofort:
- 1. Begründung, warum ein Beschluss aufgehoben oder ein Ermittlungsverfahren eingestellt werden soll.
- 2. Parallel geht eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Oberstaatsanwalt wegen eines unbegründeten Beschlusses oder Ermittlungsverfahrens.
Ein Anwalt verhindet das schnelle Verfahrensende. Er bläht in JEDEM FALL die Prozedur zu einem Verfahren auf, das vor den Gerichten landet. Das geht richtig ins Geld, bringt aber niemandem einen Erkenntnisgewinn.
Durch diese Vermeidung bleibt auch der Effekt einer Einschüchterung aus: keine Kosten = keine Einschüchterung. Man muss es nur wissen und tun.
Ist die Polizei im Haus, um Computer, Datenträger und Mobiltelefone zu stehlen, verweigert man die Unterschrift beim Einsatzleiter, ein defektes Gerät abgegeben zu haben. Der Diebstahl wird nämlich durch die Unterschrift zu einer einvernehmlichen Beschlagnahmung.
IST DAS EINFACH UND VERSTÄNDLICH?
Michael Winkler schrieb in seinem Tageskommentar zum 18. Januar 2018:
Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen, da muß eben auch ein 96jähriger seine vier Jahre Gefängnis absitzen. Wie der Mann zu diesen Leichenbergen beigetragen hat? Er war Buchhalter, in der Schreibstube. Allerdings in Auschwitz. Vermutlich hat er nicht einen einzigen Juden angefaßt, geschweige denn, ein Haar gekrümmt. Aber die merkeldeutsche Justiz ist der Ansicht, seine Zahlenschreiberei sei aktive Mithilfe.
Das ist übrigens dieselbe Justiz, die beispielsweise bei der todbringenden Love Parade in Duisburg eine Mitschuld des Oberbürgermeisters und des Stadtdirektors ausgeschlossen haben, mit der Begründung, sie seien ja gar nicht persönlich beteiligt gewesen. Da ist natürlich keine Bestechung im Spiel. Das ist nur vorauseilender Gehorsam Merkels williger Vollstrecker.
Graffiti
Garagenwände und Garagentore können Grundlage von Sprüharbeiten ohne Auftrag sein. Auch wenn die meisten Richter dies als Eingriff in die Unversehrtheit von Eigentum betrachten, gibt es tragischerweise Juristen, die Graffiti auf Kalksandstein als Ausdruck von Kunst und nicht als Sachbeschädigung ansehen, obwohl Farbpartikel in das Gestein eindringen und Substanz abgetragen werden muss, um die Verfärbungen zu entfernen. Die Logik ist, dass der Substanzverlust am Stein durch den Eigentümer veranlasst wurde. Er könne die farbliche Veränderung ja auch hinnehmen.
Ein gesellschaftliches Problem
Weil der einfache Grundsatz, das Eigentum anderer Menschen zu respektieren, durch ein umfassendes Strafgesetzbuch ersetzt wurde, das zudem laufend angepasst werden muss, um alle „Straftatbestände“ aufzuzählen und zu beschreiben, besteht ein Problem.
Weil sich die Weltsichten von Menschen unterscheiden, erfahren viele Begriffe mehrfache Bedeutungen, sie werden unterschiedlich interpretiert. Eine Äußerung wie „Ich wusste nicht, dass es hier strafbar ist, seine Frau zum Sex zu zwingen.“ wird von einem Richter oft als strafmindernd gewertet. Eine Entschädigungszahlung entfällt mangels Masse und die Bewährungsstrafe ohne Gefängnisaufenthalt wird ausgesprochen, weil keine Wiederholungsgefahr besteht.
Mohammedaner erhalten aufgrund ihrer Herkunftskultur ein mildes Urteil, während in Deutschland aufgewachsene Christen die volle Härte des Gesetzes spüren. Es bleibt alternativen Medien vorbehalten, Gesinnungsjustiz vorsichtig zu hinterfragen, um nicht selbst in den Fängen des Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches hängenzubleiben. Leitmedien hingegen geben sich dem Weichspülen von grausamen Straftaten hin und Polizisten halten sich aus religionsinternen Angelegenheiten heraus. Wer sachgerecht wie Sabatina James auf diese Diskrepanzen aufmerksam macht, erhält ernstzunehmende Todesdrohungen von Mohammedanern.
24. Februar 2017 | Sabatina James bei Phönix-TV: Darum wird der antidemokratische Islamismus nicht konsequent bekämpft
Im Dialog: Sabatina James zu Gast bei Michael Hirz am 27.05.2016
25. Mai 2016 | „Muslime, die demokratisch sind und unser Grundgesetz akzeptieren, gehören zu Deutschland“, sagt die prominente Islamkritikerin Sabatina James. Doch sie warnt davor, dass mit den Flüchtlingen auch Islamisten nach Europa und Deutschland kommen, denn damit gelangten auch „Frauenfeinde“ und Feinde unserer demokratischen Gesellschaft ins Land. James verweist auf die Gewalt in den Flüchtlingsunterkünften, unter der auch christliche Flüchtlinge zu leiden hätten. Sie fragt, warum die Kirchen sich nicht mehr für ihre Glaubensbrüder engagierten. Im Dialog spricht Michael Hirz mit der Islamkritikerin und Publizistin über ihre Kritik an der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und die Frage, ob sie Muslime unter Generalverdacht stellt.
Sabatina James wurde in Pakistan geboren und kam mit zehn Jahren nach Österreich. Als sie sich der Zwangsheirat mit ihrem Cousin widersetzt und zum Christentum konvertiert, bricht die Familie mit ihr. James ist nicht nur Todesdrohungen ihrer Familie, sondern auch von Islamisten ausgesetzt. Sie muss ein Pseudonym als Namen wählen, lebt in einem Opferschutzprogramm und wechselnden Wohnorten unter Polizeischutz. „Meine Bewegung ist sehr eingeschränkt mittlerweile“, sagt James.
Gleiches wird unterschiedlich beurteilt
Hammer, Zirkel und Ährenkranz aus der Deutschen Demokratischen Republik sind straffrei, während die Swastika aus der Weimarer Republik strafbar ist. Doch beide deutsche Staaten werden - warum auch immer - in der Bundesrepublik Deutschland als Unrechtsstaaten verunglimpft. Da sei die Frage erlaubt, welches Gebilde sich solcherlei eventuell eines Tages herausnehmen mag, um den Stab über die Bundesrepublik Deutschland zu brechen. Welche Staatsform wurde mit der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 eingeführt? Keine? Ach so ....
Wie viel Blindheit ist erforderlich, um so etwas zu übersehen? Der einstige Anwalt der Rote-Armee-Fraktion und spätere Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele wandte sich scharf gegen einen zusätzlichen Paragrafen im Strafgesetzbuch zu Graffiti auf fremdem Eigentum ohne Auftrag. Nach seiner Weltsicht würde man durch solch einen Straftatbestand kreative, junge Menschen unnötig kriminalisieren und die Kriminalstatistiken in die Höhe treiben: „Ich sage Ihnen: Wenn er nicht erfüllt ist, wenn Sie also eine Farbe, einen "Tag", wenn er mit Wasserfarbe angebracht ist, einfach mit einem feuchten Lappen abwischen können, so ist es doch ganz einfach nicht mehr gerechtfertigt, von Kriminalität und von Kriminalstrafe zu sprechen.“ Es ist ganz einfach, oder?
Seine Ausführungen zur Sache während eines Gespräches mit einem Journalisten verstummten erst, als er mit dem Vorschlag konfrontiert wurde, das gesamte Strafgesetzbuch ersatzlos aufzuheben. Wie immer bei Vertretern der Verbotspartei, wechselte auch er das Thema, weil seine fragwürdige Haltung bloßgestellt wurde.
Vorbeugen auf eigenen Garagen
Der Fachhandel bietet Schutzschichten an, die entweder für lackierte Flächen oder für verputzte Flächen geeignet sind, um anschließend aufgebrachte Graffiti entfernen zu können.