NetzDG ohne Rechtskraft: Bundestag war nicht beschlussfähig!

9. Februar 2018 | Endlich Weltspitze: Deutschland führt die Twitter-Zensur an

3. Februar 2018 | Wie Twitter Konten in verschiedenen Ländern auf der ganzen Welt blockiert

BuzzFeed News hat mehr als 1.700 Twitter-Konten gefunden, die in mindestens einem Land gesperrt wurden. Die Liste gibt einen bislang beispiellosen Einblick in die Zusammenarbeit von Twitter mit Regierungen – demokratischen wie autoritären. Und sie zeigt: Die Zahl blockierter Konten steigt vor allem in Deutschland, Frankreich und der Türkei.

Klima der Zensur

27. Februar 2018 | Während fast alle Journalisten wie die Kaninchen auf die Koalitionsschlangen starren, um an den Orakeln über das Zustandekommen der nächsten Regierung zu arbeiten, gewöhnt sich das Land still und schnell an eine üble Hinterlassenschaft der noch geschäftsführenden Regierung: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Kurz wallte die Debatte über dessen Zensur-Wirkung und die Beschneidung der Meinungsfreiheit im Januar noch einmal auf, doch jetzt herrscht wieder Ruhe. Nur die heimlichen Zensoren löschen und sperren eifrig weiter. Die Vergiftung des Kommunikationsklimas wird nicht gestoppt, sondern im Gegenteil: Es findet ein Klimawandel zur Zensur statt.

Achgut.Pogo wirft ein paar Schlaglichter auf ein Land, das scheinbar lernt, mit der Zensur zu leben, statt endlich lautstark gegen ein Gesetz zu protestieren, das ihr den Weg geebnet hat. Das wirkt auch deshalb so grotesk, weil sich zuvor sowohl namhafte Verfassungsrechtler, als auch potentiell Betroffene verschiedenster Couleur gegen das Gesetz wandten und das am Ende nur von einem kleinen Häuflein Bundestagsabgeordneter verabschiedet wurde.

9. Januar 2018 | Sarrazin sieht NetzDG vor dem Aus: AfD-Pöbler werden sich als Zensur-Opfer darstellen und mit Erfolg klagen

Über das jüngste Verschwinden eines Tweets von Bundesjustizminister Heiko Maas, der ihn 2010 als „Idioten“ beschimpfte, habe er sich allerdings gefreut, erklärte Sarrazin.

„Ich werde ungern als Idiot verunglimpft, auch wenn das heute in der Politik zum Umgang gehört. Rechtlich hätte ich bisher keine Chance gehabt, einen solchen Tweet verschwinden zu lassen.“

Norbert Bolz: Das NetzDG und die Lüge

7. Februar 2018 | Seit einigen Wochen ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft und kaum jemand protestiert noch. Namhafte Verfassungsrechtler, sogar ein UN-Vertreter, beklagten noch vor Verabschiedung des Gesetzes dessen Verfassungswidrigkeit und Missachtung von Grundrechten.

Es wurde trotzdem noch vom vorigen Bundestag am Ende der allerletzten Sitzung beschlossen. Dass die beteiligten Politiker dieses Thema nicht mögen, ist kaum verwunderlich.

Aber wäre es nicht Aufgabe der Presse, sich des Umstandes anzunehmen, dass womöglich aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetzes fortgesetzt in Grundrechte eingegriffen wird? Warum hört man von den Journalisten so wenig, die doch eigentlich die ersten sein müssten, die aufschreien, wenn es auch nur nach Zensur riecht?

Der Medienwissenschaftler Professor Norbert Bolz hat sich mit einem Zwischenruf zu Wort gemeldet.

8. Januar 2018 | BILD: „ ... WAS FÜR EIN IDIOT SARAZIN IST“ - Justizminister Maas wird Opfer seines eigenen Lösch-Gesetzes!

Am Samstag war der Tweet, für den sich zuvor kaum einer interessiert hatte, plötzlich weg. Hat Maas den Tweet etwa selbst gelöscht? Ein Sprecher des Justizministeriums zu BILD: „Wir haben den Tweet aus dem Jahr 2010 nicht gelöscht.“

Im BILD-Talk „Die richtigen Fragen“ erklärte Maas am Montag: „Ich habe keine Informationen von Twitter bekommen, warum der Tweet gelöscht wurde und, ob er von Twitter gelöscht wurde.“ Allerdings würde er einen solchen Tweet heute nicht mehr absetzen. Maas zu BILD: „In all den Jahren habe auch ich dazugelernt.“

7. Januar 2018 | Joachim Nikolaus Steinhöfel: Die Selbstzensur des Zensurministers

Beatrix von Storch geht mit Merkel-Regierung via Facebook hart ins Gericht
5. Januar 2018 | Antwort der Regierung auf die Asyl-Überlastung der Justiz: 50 Mitarbeiter für die Internetzensur

Ganze 40 Mitarbeiter müssen sich mit 135.000 Asylverfahren beschäftigen. Pro Nase sind das 3.334 Verfahren. Und die Merkel-Regierung löst das Problem auf ganz eigene Weise: sie stellt 50 neue Leute ein - um das NetzDG durchzusetzen.

5. Januar 2018 | Peter Mühlbauer - NetzDG: Kurzfristig Aufmerksamkeit, langfristig Vorzensur

4. Januar 2018 | Markus Ehrenberg: Debatte über NetzDG - Erleben wir die private Medienpolizei?

2. Januar 2018 | Der falsche Präzedenzfall: Social Media-Sperre gegen Beatrix von Storch zeigt Tücken des Facebook-Gesetzes

29. Dezember 2017 | NetzDG: Ab 1.1. wird ein verfassungswidriges Gesetz umgesetzt

12. Dezember 2017 | Deutscher Bundestag: AfD und Linke attackie­ren das Netz­werk­durch­setzungs­gesetz

12. Dezember 2017 | Joachim Nikolaus Steinhöfel: AfD, FDP und Linke sollten das Netz-DG gemeinsam abservieren!

12. Dezember 2017 | Markus Reuter: Bundestag debattiert darüber, NetzDG und Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen


Heiko Maas ist seit dem 17. Dezember 2013 Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz im Kabinett Merkel III. Von 2010 bis 2012 war er Leiter der Zukunftswerkstatt „Demokratie und Freiheit“ des SPD-Parteivorstandes.

Heiko Maas auf Twitter: "Beim Besuch der islamischen Gemeinde Saarbrücken ist mir gerade wieder klar geworden was für ein Idiot Sarazin ist.
16:41 - 26. Nov. 2010"

Der tweet wurde am 6. Januar 2018 um 16:30 Uhr herum gelöscht, doch "das Netz vergisst nichts": web.archive.org. Jemand hat dankenswerterweiser den tweet gespeichert.

Bildschirmkopie vom 6. Januar 2018 um 16:25 Uhr

Bundestagsprotokoll, Seite 25127

"Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich von den Plätzen zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei gleichem Stimmverhalten – mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Linken und die Stimme einer Kollegin der CDU/CSU-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – ist der Gesetzentwurf damit angenommen."

7. Januar 2018 | Beschlussfähigkeit des Bundestags als Vermutung

Wikipedia: Beschlussfähigkeit

Nach § 45 Abs. 1 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) müssen zur Beschlussfähigkeit mehr als die Hälfte der Bundestagsmitglieder im Sitzungssaal anwesend sein. Wird die Beschlussfähigkeit angezweifelt, so kann gemäß § 45 Abs. 2 GOBT per Hammelsprung überprüft werden, ob sich mehr als die Hälfte der Mitglieder im Sitzungssaal befinden. Werden trotz Beschlussunfähigkeit im Bundestag Gesetzesbeschlüsse gefasst, sind sie unwirksam.

Quelle: Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Beschlussfähigkeit

Beschlussfähigkeit

Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Vor Beginn der Abstimmung kann die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf Prozent der Abgeordneten angezweifelt werden. Wird sie auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht, ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlussfähigkeit durch Zählen der Stimmen festzustellen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen dabei mit.

Ist der Bundestag beschlussunfähig, hebt der Sitzungspräsident die Sitzung auf. Wurde namentliche Abstimmung verlangt, so bleibt dieses Verlangen trotz Sitzungsaufhebung in Kraft.

16. September 2013 | Wann ist der Bundestag beschlussfähig?

Mit der Verfassungsmäßigkeit dieser Vermutungsregel beschäftigte sich das Verfassungsgericht in einer Entscheidung, die in der amtlichen Sammlung nachzulesen ist (BVerfGE 44, 308 ff.).
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Damit stellt das Gericht auf die tatsächliche Parlamentsarbeit ab, die gerade nicht nur im Plenum stattfindet. Gesetze werden häufig in den Fachausschüssen vorbereitet. Dies ist der Schwierigkeit der Sachverhalte geschuldet, die eine parlamentarische Arbeitsaufteilung erfordert. In den Ausschüssen werden die Entscheidungen quasi vorgezeichnet, auch wenn der endgültige Beschluss dem Parlament vorbehalten bleibt.

Die Regelung über die Beschlussfähigkeit sei nur eine Norm von vielen, die die Parlamentsarbeit näher regeln würden. Im Ergebnis sei entscheidend, dass zum einen jeder Abgeordnete an den Entscheidungen im Plenum mitwirken kann, wenn er will und, dass die Möglichkeit besteht, die Möglichkeit der Beschlussunfähigkeit feststellen zu lassen.

Im Ergebnis formuliert das Gericht zu dieser Vermutungsregel:

"Sie bietet die Gewähr dafür, daß das Volk als Träger der Staatsgewalt beim Zustandekommen parlamentarischer Entscheidungen in der Regel auch dann angemmessen repräsentiert ist, wenn bei der Schlußabstimmung im Plenum nur wenige Abgeordnete zugegen sind. Für eine ausreichende Repräsentation spricht in solchen Fällen eine Vermutung."

Die "Ehe für Alle" wurde anderthalb Stunden vorher von 623 MdB beschlossen. Anschließend feierten 580, wodurch nur 50 im Plenum verblieben. So eine Feier mag zwar lustig sein, doch sie hat nicht im Entferntesten etwas mit Ausschussarbeit zu tun, wie seitens des Bundesverfassungsgerichtes angemerkt wurde. Da hat der Bundestagspräsident Lammert ganz schön viele Augen zugedrückt, denn er muss von dieser Feier gewusst haben!

Nur 50 MdB von 630 bei Abstimmung anwesend! GÜLTIG?

3. Juli 2017 | Beschluss des NetzDG am 30. Juni 2017

AfD - Joana Eleonora Cotar hält eine starke Rede gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)

12. Dezember 2017 | Bundestag, Netzwerkdurchsetzungsgesetz

a) Erste Beratung des von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

b) Erste Beratung des von der Fraktion DIE LINKE. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Teilaufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

AfD - Stephan Brandner: "Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und Heiko Maas müssen weg!"

12. Dezember 2017 | Bundestag, Gesetz zur Stärkung der Bürgerrechte
Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Bürgerrechte (Bürgerrechte-Stärkungs-Gesetz – BüStärG)