Ergebnis der Hauptverhandlung
Virtuos fegte der Richter meinen Einspruch vom Tisch und der Staatsanwalt schloss sich an. "Überlassen Sie das Recht uns! Wir sind die Profis!" Krankheitsbedingtes Unvermögen, das zu einer Unterlassung führe, sei mit mutwilliger Tierquälerei gleichzusetzen.
Beide ließen sich nicht von meinen Darlegungen überzeugen. So wird ein Gesetz passend hingebogen, bis es ins eigene Weltbild passt. Dann baute er die Kostenzwickmühle auf und bot mir an, meinen Einspruch zurückzuziehen. Ich habe sein Angebot angenommen. Das Ganze beanspruchte etwa 15 Minuten.
Situation vor der Hauptverhandlung
Gerichtliche Ladungen sind willkommener Anlass für Vollzugsbeamte, um Beschuldigte mit festem Wohnsitz, die schon länger hier sind, in Gewahrsam zu nehmen.
Eingewanderte Straftäter ohne Visum und ohne Reisepass hingegen werden nach tatsächlichen Gewalttaten, Sachbeschädigungen und Diebstählen wieder freigelassen, weil die Justizvollzugsanstalten überfüllt sind. Sogar Gewalt gegen Polizisten wird hingenommen. Ja, sie werden sogar weiterhin alimentiert, auch wenn sie über mehrere Identitäten verfügen.
In Einzelfällen arbeiten sie sogar mit Verfassungsschutzbehörden zusammen, bis sie ihren Zweck erfüllt haben. Das OLG Koblenz befand: "Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt."
Ich bin gebeten worden, am Dienstag, dem 8. Mai 2018 um 14:30 Uhr, im Sitzungssaal 260, 2. OG, Justizgebäude in der Europaratstraße 13 in 08523 Plauen zu erscheinen. Sollte ich inhaftiert werden, habe ich keinerlei Möglichkeit mehr, irgendwelche Angelegenheiten zu regeln oder jemanden anzurufen.
Es geht um eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1.125 Euro entstehend aus 45 Tagessätzen zu 25 Euro, gegen die ich Einspruch eingelegt habe.
Tierschutzgesetz § 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Der Vorbesitzer zweier Hunde war per E-Mail vom 24. Februar 2017 bis 7. Juli 2017 über meine eigene Erkrankung und über die Erkrankung beider Hunde informiert. Er sah darin kein strafbares Handeln. Aufgrund meines guten Rufes und seiner Erkundigungen beim Tierheim Kandelhof hatte er Vertrauen gefasst. Immerhin halte ich seit 1976 ein bis drei Katzen und hielt von 2013 bis 2017 ein bis zwei Hunde. Dies wurde 2016 im Pfotenschutzkurier abgedruckt:
Ende März sah alles noch nach allergischen Beschwerden aus. Die Hunde sind genauso wie ich Allergiker. Ich stellte sofort die Ernährung auf tiefgefrorenes Fleisch und frisches Gemüse um. Schließlich wurde ich gewahr, dass Parasiten im Spiel sind.
Zwar behandelte ich die Hunde auf Flohbefall und pflegte sie, doch war ich durch sehr starken Juckreiz so geschwächt, dass ich weder die Tragweite der Situation erkannte, noch den Milbenbefall erkannte. Mein Bett und die Wohnung waren ein einziger Flohzirkus und ich war am ganzen Körper zerstochen.
Zusätzlich teilte sich ein Ameisenvolk in der Kellerdecke. Hunderte von Königinnen flogen zu den Fenstern und tausende von Ameisen bewegten sich auf dem Fußboden. Während ich sie freiließ, drangen hunderte von Schmeißfliegen in die Wohnung ein. Es war tagelang der blanke Horror. Durch das Ausbringen von Kieselgur wurde ich schließlich Herr der Lage.
Wunden, die sich Chameur und Cayenne aufgrund des Juckreizes selbst zufügten, desinfizierte, pflegte und verband ich. Sie heilten binnen zwei drei Tagen komplikationslos ab. Auch der Appetit von beiden war bis zu unserem letzten gemeinsamen Tag ungebrochen gut. Da offensichtlich keine Allergie bestand, konnte ich wieder auf das normale vom Vorbesitzer empfohlene Futter umstellen.
Die Rechtslage
Ich habe keine der im Tierschutzgesetz beschriebenen Handlungen vollzogen. Diese private Fiktion beruht lediglich auf einem tierärztlichen Befundbericht nach einer tierärztlichen Diagnose am 8. Juli 2017. Indem Richter dieser Fiktion folgten, beeinträchtigten sie ihre richterliche Unabhängigkeit. "Ein Blick ins Gesetz erspart viel 'falsche Tatsachenbehauptungen'." Juristen kennen den Originalreim.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 97
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Auch Richter vom Amtsgericht Plauen sind dem Tierschutzgesetz unterworfen. Es gibt keinen Ermessensspielraum.
Ein Gesetz kann niemals die Unabhängigkeit eines Richters beinträchtigen:
Deutsches Richtergesetz
§ 26 Dienstaufsicht
(1) Der Richter untersteht einer Dienstaufsicht nur, soweit nicht seine Unabhängigkeit beeinträchtigt wird.
Es gibt keine Zeugen einer vermeintlichen Straftat nach dem Tierschutzgesetz. Der Vorbesitzer und seine Freundin trafen uns erkrankt an und wir vereinbarten einen kurzfristigen Tierarztbesuch. Trotzdem sind morgen vier vermeintliche Zeugen geladen. Einer hat mich besucht, nachdem die Hunde wieder beim Vorbesitzer waren, und eine hat meine Aussage zur Situation gelesen.
Die juristischen Prozeduren in Deutschland
Es gilt stets als schuldig, wer beschuldigt wird. Die Beweislast liegt nicht beim Denunzianten, sondern wird umgekehrt und dem Beschuldigten auferlegt. Das, was nicht getan wurde, kann jedoch niemals entkräftet werden. Die festgelegten Tagessätze füllen lediglich die Justizkasse. Die Kostenlast ruht demnach beim Denunzianten und bei den Juristen, die der Fiktion folgen.
Wofür soll Beugehaft gut sein, die ja nur weitere Kosten verursacht? Sie wird beispielsweise bei nichtgezahltem Rundfunkbeitrag in Einzelfällen vollzogen, um abschreckende Beispiele zu schaffen. Die bundesweit durchschnittlichen Tageshaftkosten im Jahr 2013 beliefen sich auf 133,83 Euro. Die Tagessätze decken gerade einmal sieben Tage ab.
10. Juni 2018 | Gericht verhängt drakonische Strafe gegen Polizist
Siehe auch Die zwölf Rechtsvermutungen der BAR
Deutsche Justiz - Wie gefährdet ist unser Recht?
22. Februar 2017 | BR Fernsehen
Wie würde es der deutschen Justiz ergehen, wenn es hierzulande zu politischen Veränderungen käme wie derzeit in den USA?
DokThema untersucht die Rolle der Richter, Staatsanwälte und der Polizei in einem Justizsystem, das immer noch nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 organisiert ist.
Deutschland hat faktisch keine Gewaltenteilung wie in vielen anderen Ländern Europas, die Staatsanwälte sind dem Justizministerium weisungsgebunden unterstellt und die Richter werden durch Einstellung, Beförderung und Beurteilung vom Justizministerium gesteuert. Die Unterordnung der dritten Gewalt, der Judikative, unter die zweite Gewalt, die Exekutive, wäre ein Problem, wenn sich die Zeiten von stabilen politischen Verhältnissen ändern. Eine Regierung könnte über die Staatsanwaltsanwaltschaft beeinflussen, gegen wen ermittelt wird und durch die Auswahl von Richtern tendenziell Einfluss auf die Verurteilung nehmen. Dieses Szenario ist im Rahmen der heute gültigen Strukturen und Gesetze möglich.
Der Europarat hat Deutschland aufgerufen, diese Strukturen zu ändern. DokThema geht der Frage nach, warum die Politiker die drohende Gefahr für die Zukunft nicht erkennen wollen und zeigt, welche psychologischen Faktoren bei Polizisten, Staatsanwälten und Richtern bereits heute zu einseitigen Ermittlungen führen.
Zu Wort kommen renommierte Juristen wie Thomas Fischer, Vorsitzender des 2. Strafsenats am BGH in Karlsruhe, Udo Hochschild, ehemaliger Richter und Verfasser der Dissertation "Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip", der ehemalige Präsident des bayerischen Verfassungsgerichtshofes und Oberlandesgerichts München, Karl Huber, und die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Autor: Thomas Hauswald
Redaktion: Astrid Harms-Limmer
Unser Profil
DokThema beschäftigt sich mit relevanten politischen Entscheidungen aus Wirtschaft, Umwelt, Gesundheit, Kultur oder Familie.
Hört! Hört! Der Europäische Gerichtshof!
Was in der BRD fehlt, ist Gewaltentrennung. Gewaltenteilung gibt es in jeder Diktatur. Die Tyrannen brauchen stets Helfer und Dienstleister. Entscheidungen werden in Regierungen getroffen und in Verwaltungen ausgeführt. Lobbyisten arbeiten am Willen der Bürger vorbei. Parlamente folgen dem politischen Willen der Regierungen.
28. Juli 2019 | Thomas Röper - Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Justiz in Deutschland ist nicht unabhängig
Thomas Röper fasst die Situation präzise zusammen. Immer mehr Autoren wurden auf dieses Urteil aufmerksam. Mir verhalf es in einem Rechtsstreit zu einer fundierten Argumentation, die meinem Gegner sämtliche Waffen aus der Hand schlug. Immerhin arbeite ich ohne einen parasitären Rechtsanwalt.
„Wo simmer denn dran? Aha, heute krieje mer de Dampfmaschin. Also, wat is en Dampfmaschin? Da stelle mehr uns janz dumm. Und da sage mer so: En Dampfmaschin, dat is ene jroße schwarze Raum, der hat hinten un vorn e Loch. Dat eine Loch, dat is de Feuerung. Und dat andere Loch, dat krieje mer später.“ (Originaltext nach dem Buch von Heinrich Spoerl).
Ein Willkürstaat und seine Behörden sind an Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheiden zu erkennen, die willkürlich das Grundgesetz und die Landesverfassungen, gesetzeskonform getroffene Bescheide und vertragliche Vereinbarungen außer Kraft setzen.
Mitarbeiter und Behörderleiter bewegen sich ungestraft in einem rechtsfreien Raum. Es kann willkürlich so oder entgegengesetzt entschieden werden. Die politischen Ursachen sind:
Deutsches Recht [Ziffern 9 und 10 des Urteils]
§ 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) lautet:
„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“
§ 147 GVG bestimmt:
„Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:
1. dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.“
Urteil EUGh am 27. Mai 2019: Eine Entscheidung könnte „im Einzelfall einer Weisung des Justizministers des betreffenden Bundeslands unterworfen werden.“
Kurzlink: https://ogy.de/rzxa
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=214466&do...
Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung 68/19
Kurzlink: https://ogy.de/aydb
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp19006...
Mich den Prozeduren einer solchen Justiz auszusetzen, ist wahrscheinlich zum Scheitern verurteilt. Ein Richter wird meistens im Sinne einer Behörde urteilen. Das Offenkundige ist unbetreitbar, kann von niemandem angefochten werden und bedarf keines kostenträchtigen juristischen Verfahrens.
Die Besoldung aller drei Gewalten stammt aus einem Topf: entweder Bund oder Länder.