9. Dezember 2016 | sciencefiles.org
Ausgerechnet der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat gerade seine fundierte Ansicht publiziert, dass es keine Grundlage des Kampfes gegen Hasskommentare im allgemeinen Strafrecht gebe, sofern sich die Hasskommentare nicht als Verstoß gegen § 130 StGB (Volksverhetzung) erwiesen, oder den Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB), üblen Nachrede (§ 186 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) oder des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) darstellten.
Wissenschaftliche Dienste - Deutscher Bundestag
Aktueller Begriff
Hass und Hetze im Strafrecht
Was besteht?
Hinterher sind immer alle schlau. Wem kann man vertrauen?
„Ein nostalgischer Rückblick auf die frühen 1970er-Jahre in der österreichischen Provinz, könnte man meinen. Doch schon nach den ersten Seiten des neuen Romans von Kurt Palm merkt man: Hier wird nicht verklärt, aber auch nicht ironisiert. Palm nimmt seine Figuren ernst, ihren Liebeskummer, ihre Leidenschaft für Musik und ihre Sorge um die Welt, während die USA Nordvietnam bombardieren. Daheim finden sie für ihre Anliegen kein Verständnis. Micks Vater ist zwar Arbeiter, aber er ‘interessierte sich mehr für Garagentore als für den Klassenkampf’. Im Strandbad wird der Umbruch geplant.“
Solch eine Buchrezension wird natürlich gerne von einer kommunistischen Partei zitiert. Wobei zu fragen ist, was sich wirklich geändert hat, da durch die kommunistischen Lügen seit 1918 bis zur Gegenwart alles wirklich Soziale, Familiäre und Wirtschaftliche zerstört wurde. War eine Welt voller Alleinstehender, Überschuldeter und Verarmter das erklärte Ziel, um auch die westliche Welt zu zerrütten? Und die USA haben in den letzten acht Jahren unter einem Friedensnobelpreisträger im Weißen Haus so viele Bomben abgeworfen wie nie zuvor.