Vorbemerkung: Es ist über die Maßen unverschämt, mich wegen meiner Artikel über den Holocaust immer wieder als Holocaust-Leugner anzugreifen und zu denunzieren! Lesen hilft!
1. Januar 2019 | Krieg um die Machenschaften des Bundesverfassungsgerichts …
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Pressemitteilung Nr. 66/2018 vom 3. August 2018 | Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords
Beschluss vom 22. Juni 2018
1 BvR 2083/15
§ 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuch
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
...
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
§ 130 Abs. 3 StGB
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Art. 5 Abs. 1 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.